Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umsetzung der EU Meeresstrategie-Richtlinie hat begonnen.

KIEL. Mit einer zentralen Auftaktveranstaltung hat am 14. Oktober 2011 in Hamburg die Öffentlichkeitsbeteiligung zur Umsetzung der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Deutschland begonnen. Die Öffentlichkeit hat bis zum 16. April 2012 die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den ersten MSRL-Berichten abzugeben. Die am 15. Juli 2008 in Kraft getretene Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) stellt die Umweltsäule der Europäischen Integrierten Meerespolitik dar. Ziel der Richtlinie ist es, in Europa gesunde, saubere und produktive Meere zu erhalten. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um spätestens bis zum Jahr 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erreichen oder zu bewahren. Vorrangig ist, den Schutz und die Erhaltung des guten Umweltzustands dauerhaft zu gewährleisten und eine künftige Verschlechterung zu vermeiden. Dabei soll eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen des Meeres heute und durch künftige Generationen ermöglicht werden.

In einem ersten Schritt müssen die EU-Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission bis zum 15. Juli 2012 zum aktuellen Umweltzustand ihrer jeweiligen Meeresgewässer, zum guten Umweltzustand und zur Festlegung von Umweltzielen berichten.

Gesetzliche Basis ist das Gesetz zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, das am 14. Oktober 2011 in Kraft getreten ist. Bei Aufgaben des Meeresschutzes arbeiten Bund und Länder, insbesondere die Küstenländer, eng zusammen. Sie setzen die MSRL daher gemeinschaftlich um. Die Federführung obliegt dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Zu den oben angesprochenen drei Punkten haben die beteiligten Behörden der Öffentlichkeit am

14. Oktober 2011 sechs Berichtsentwürfe zur Stellungnahme vorgelegt – jeweils drei für die Nord- und für die Ostsee. Die entsprechenden Arbeiten wurden im Rahmen der seit 1997 bestehenden Arbeitsgemeinschaft Bund/Länder-Messprogramm für die Meeresumwelt von Nord- und Ostsee (ARGE BLMP Nord- und Ostsee) durchgeführt. Das BLMP-Sekretariat im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie unterstützt diese Zusammenarbeit.

Wesentliche Ausgangsbasis für die Umsetzung der MSRL sind die bereits bestehenden Umweltrechtsvorschriften der Europäischen Union sowie die Arbeiten der regionalen Meeresschutz-Übereinkommen. Zu nennen sind insbesondere die

EU-Wasserrahmenrichtlinie, die EU-Vogelschutzrichtlinie und die EU-Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie sowie das Helsinki-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Ostseegebiets, das OSPAR-Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks und die Trilaterale Regierungskooperation zum Schutz des Wattenmeeres.

Die Berichtsentwürfe und weitere Informationen können von der Webseite www.meeresschutz.info heruntergeladen werden. Dort finden sich auch Hinweise über die Möglichkeiten zur Stellungnahme.

Rückfragen: Vorsitz ARGE BLMP, B. Scherer, Tel. 0431 9887288, E-Mail:

bernd.scherer@mlur.landsh.

BLMP Sekretariat, Frau Barbara Frank, Tel. 040-3190-3513, E-Mail:

blmp-sekretariat@bsh.de

Ch. Seyfert, Ch. Conrad
| Ministerium für Landwirtschaft,
Umwelt und ländliche Räume, Kiel