Bern/Athen/Frankfurt am Main – Schätzungen zufolge haben griechische Staatsbürger bis zu 200 Mrd. Euro in Schweizer Banken gebunkert. Davon soll ein großer Teil Schwarzgeld sein. Ein neues Steuerabkommen zwischen den Eidgenossen und dem hochverschuldeten Staat soll nun die Kapitalflucht verhindern, wie die Financial Times Deutschland berichtet. Funktionierende Steuerverwaltung wichtiger
„Das Abkommen wäre eine sehr gute Möglichkeit für Griechenland, um an neue Steuereinnahmen zu kommen und zugleich das Abziehen von Bankeinlagen aus dem eigenen Land zu bremsen“, lässt sich Horst Reichenbach, Chef der EU-Griechenland-Taskforce, zitieren. Seit Ausbruch der Krise haben Privatpersonen und Firmen große Summen von ihren Konten abgehoben. So sind laut Statistiken der Schweizer Zentralbank seit 2010 mindestens 46 Mrd. Dollar abgeflossen. Das Abkommen könnte bereits Anfang 2013 in Kraft treten.
„Die Griechen verfügen über mangelnde Fähigkeiten Steuern einzutreiben. Ein Abkommen mit der Schweiz ist zwar sinnvoll, wichtiger wäre aber eine funktionierende nationale Steuerverwaltung“, meint Ulrich Kater, Chefvolkswirt der DekaBank http://dekabank.de , im Gespräch mit pressetext. Viele Griechen hätten ausstehende Steuerschulden, diese könnten einen bedeutenden Beitrag leisten, die erdrückende Schuldenlast zu senken. „Das Land verfügt jedoch über einen Verwaltungsapparat, der keine Durchsetzungsfähigkeit hat. Zudem ist das Unrechtsbewusstsein der Bevölkerung nicht sonderlich ausgeprägt“, ergänzt der Ökonom.
Wichtig sei auch die Liberalisierung der Wirtschaftsstrukturen. „So gehört die Abgeschlossenheit von gewissen Berufsgruppen aufgebrochen“, sagt Kater. Bisherige Maßnahmen, die Wirkung gezeigt haben, müsse man mit der Lupe suchen.
Steuerabkommen mit Deutschland
Erst Mitte August haben die Schweiz und Deutschland ein Steuerabkommen unterzeichnet. Diese sieht vor, dass künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz einer Abgeltungsteuer unterliegen, deren Erlös die Schweiz an die deutschen Behörden überweist. Zur Nachbesteuerung bestehender Bankbeziehungen in der Schweiz soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten (pressetext berichtete: http://pressetext.com/news/20110811024 ).
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