Justizministerium und Rechtsanwaltskammer fordern: Die gerichtsinterne Mediation muss fortbestehen!

Kiel. Der Deutsche Bundestag entscheidet in Kürze über ein neues Mediationsgesetz. Zu den aktuellen Überlegungen, dadurch die gerichtsinterne Mediation abzuschaffen, erklärten heute (19.10.) der Justizstaatssekretär des Landes Schleswig-Holstein, Michael Dölp, und der Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, Michael Prox: „Die gerichtsinterne Mediation muss fortbestehen. Sie ist in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil einer modernen und bürgernahen Justiz gerade in Schleswig-Holstein geworden. Sie führt auch in umfangreichen und komplizierten Verfahren zu raschen und nachhaltigen Lösungen. Gleichzeitig kann sie den Parteien erhebliche Kosten für Zeugen und Sachverständigengutachten oder für den Gang durch die Instanzen ersparen. Diese Vorteile bestehen auch für die mediationsbegleitenden Rechtsanwälte.

Gerichtsinterne und außergerichtliche Mediation sind einander ergänzende Konfliktlösungsverfahren: Die gerichtsinterne Mediation trägt erheblich zur zunehmenden Bekanntheit und Akzeptanz der außergerichtlichen Mediation bei und soll dies auch weiterhin tun. Demgegenüber würde die Abschaffung der gerichtsinternen Mediation ein Konkurrenzverhältnis zwischen Anwalts- und Richtermediatoren im außergerichtlichen Bereich erst verursachen.“

Statt die gerichtsinterne Mediation abzuschaffen, sollte das Mediationsgesetz nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer und des Justizministeriums die außergerichtliche Mediation weiter fördern: „Ziel des Mediationsgesetzes ist es, die Inanspruchnahme der Mediation als außergerichtliches Konfliktlösungsverfahren durch Bürger und Unternehmen zu fördern. Die bisher im Gesetz enthaltenen Maßnahmen bedürfen einer Ergänzung durch die Festlegung verbindlicher Qualitätsstandards, Kostenanreize und durch eine Ausweitung der Mediationskostenhilfe für die außergerichtliche Streitbeilegung auf alle Rechtsgebiete“, so Justizstaatssekretär Dölp und Rechtsanwaltskammer-Präsident Prox.

Die Vorteile der gerichtsinternen Mediation hat auch der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein in seinen Bemerkungen für das Jahr 2011 deutlich hervorgehoben: Die gerichtliche Mediation trage dazu bei, die Gerichte zu entlasten und haushaltsbedingte Personaleinsparungen aufzufangen. Das Justizministerium sollte die einverständliche Streitschlichtung weiterhin fördern und die Gerichte beim Ausbau der Mediation unterstützen.

In Schleswig-Holstein wird die gerichtsinterne Mediation seit 2005 mit großem Erfolg in der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, an allen vier Landgerichten und bereits an vielen Amtsgerichten wie auch flächendeckend in der Arbeits-, der Verwaltungs- und der Sozialgerichtsbarkeit angeboten. Im Jahr 2010 haben die Gerichte in 1.108 Verfahren eine Mediation durchgeführt und konnten diese in 871 Verfahren, d.h. in über 78 % aller Fälle, mit einer Einigung abschließen.

Dr. Wolf Gehrmann
| Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration |