Länderübergreifende Verkehrskontrolle – Schwerpunkt „gewerblicher Personen- und Güterverkehr“

Kiel  – Auch im Jahre 2011 beteiligen sich die Polizeien der Bundesländer an spezialisierten gemeinsamen Verkehrskontrollen. Diese Kontrollen orientieren sich an europaweiten TISPOL-Aktionsplanungen (TISPOL: Traffic Information System Police). Ziel der Kontrolle ist die flächendeckende und konzentrierte Überwachung des „gewerblichen Güter- und Personenverkehrs“. Die Vollendung des europäischen Binnenmarktes hat zu wachsenden Verkehrsströmen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs geführt. Konkurrenz- und Zeitdruck im Transportgewerbe führen auf den Autobahnen zu einem deutlichen Konfliktanstieg. Vielfach lassen die Fahraufträge ein verkehrsgerechtes Verhalten und Beachten der einschlägigen Vorschriften kaum zu und setzen dadurch die Kraftfahrer erheblich unter Druck.

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen und Übermüdung gehören zu den Hauptunfallursachen auf den Bundesautobahnen. Eine besondere Bedeutung kommt auch der Kontrolle von Ladungssicherung und Gefahrgutvorschriften zu.

Am 13. Oktober nahm die Landespolizei Schleswig-Holstein daher an einer länderübergreifenden, zeitgleich in mehreren Bundesländern durchgeführten Verkehrskontrolle teil.

Während der 24 Stunden befanden sich 128 Beamte der Landespolizei, dabei unterstützt von Kräften der Bundespolizei, des Zolls und des Bundsamtes für Güterverkehr, im gesamten Land und an den Fährhäfen im Einsatz. Ziel dieser Kontrollen war es, diesen genannten Entwicklungen entgegenzuwirken und gleichzeitig eine hohe Kontrolldichte sowie eine deutlich wahrnehmbare Öffentlichkeitswirkung zu erreichen.

In Schleswig-Holstein gab es insgesamt sieben Großkontrollstellen auf den Autobahnen A 1, A 7, A 20, A 21, A 23 und A 24. Neben diesen stationären Stellen gab es auf den Ausweichstrecken und in den jeweiligen Fährhäfen auch mobile Kontrollen.

In Schleswig-Holstein wurden insgesamt 465 Fahrzeuge und Fahrzeugführer kontrolliert. Davon war über ein Drittel im Ausland zugelassen. Es wurden 198 Verstöße festgestellt. Erschreckend hoch waren hierbei erneut die Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalgesetz, aber auch diverse Verstöße im Gefahrgutbereich gab es zu beklagen.

Im Einzelnen sind folgende Verstöße festgestellt worden:

– Bei 106 Fahrzeugführern wurden Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten nach dem Fahrpersonalgesetz festgestellt. – 49 Mal wurde die Weiterfahrt vorübergehend untersagt. – An 22 Fahrzeugen wurden technische Mängel festgestellt. – Bei 27 Fahrzeugen war die Landungssicherung beanstandet worden; 5 Fahrzeuge waren zudem

überladen. – Im Bereich der Gefahrguttransporte wurden insgesamt 38 Fahrzeuge überprüft. Hier wurden 21 Beanstandungen (Verstöße gegen

Gefahrgutvorschriften) festgestellt. – Bei 22 Fahrzeugführern wurden  Sicherheitsleistungen zwischen 80 und 260 EUR einbehalten.

Besonderheiten:

Die Beamten kontrollierten auf der A 7 bei Neumünster am Rastplatz „Aalbek“ zwei niedersächsische, aus Schweden kommende LKW, deren Ladung als Abfall deklariert war. Wegen der Vermutung eines Gefahrguttransportes fand unter Einbeziehung einer Hamburger Fachfirma eine aufwändige Untersuchung statt, deren Ergebnis allerdings noch nicht feststeht.

Ein 3,5-Tonner aus Polen war von einer poln. Behörde zum 5-Tonner „umgeschrieben“ worden, jedoch wurde bei Feststellung der zulässigen Achslast eine Überschreitung von 36% festgestellt, so dass die Weiterfahrt untersagt und gegen den Fahrer eine Sicher-heitsleistung von 260 EUR angeordnet wurde.

Ein dänischer Sattelzug wurde bei Schleswig mit gerissenen Bremsscheiben angehalten.

Im Bereich der A 24 (Hzgt. Lauenburg) wurde bei der Kontrolle eines deutschen Lkw auf dem Geschwindigkeitsausdruck festgestellt, dass dieser Sattelzug kurzzeitig mit 118 km/h gefahren wurde. Zudem gab der Fahrer dann zu, dass er mit der Fahrerkarte eines verstorbenen Kollegen unterwegs sei. Er solle auf Weisung seines Chefs auch gelegentlich ohne Fahrerkarte fahren, damit Lenkzeitüberschreitungen nicht erfasst werden könnten. So ist gegen den Firmenchef ein Strafverfahren wegen Verfälschung beweiserheblicher Daten eingeleitet worden. Den Fahrer erwartet ein empfindliches Bußgeld wegen Fahrens ohne gesteckte Fahrerkarte.

Weiterhin wurde ein deutscher Sattelzug kontrolliert, dessen Fahrer seit August ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Dies hätte der Fahrer auch seinem Arbeitgeber gesagt, doch dort habe er Anweisung bekommen, erst einmal weiterzufahren. Gegen den Fahrer und den Verantwortlichen in der Firma wurden Strafverfahren eingeleitet.

Landespolizeiamt Schleswig-Holstein