Prinzipiell positiv bewertete die Ministerin das „Greening“ der Direktzahlungen. „Eine Kopplung der Prämienzahlungen an konkrete Umweltleistungen halte ich für richtig“, sagte sie. Allerdings sprach sie sich gegen eine Festlegung auf drei Maßnahmen aus. Sie verwies auf ihren Vorschlag, den Landwirten einen Maßnahmenkatalog anzubieten, aus dem sie Module auswählen können. Das erhöhe die Effektivität des Greenings und die Akzeptanz in der Landwirtschaft.
Außerdem kritisierte sie die Kappung der Direktzahlungen für große Betriebe. Auch große Betriebe könnten pro Hektar genauso viel für die Umwelt leisten wie kleine Betriebe, so dass hier allenfalls eine Kürzung gemäß der betriebswirtschaftlichen Kostendegression angemessen sei.
Auch beim Bürokratieabbau sieht Juliane Rumpf weiter Handlungsbedarf. Entgegen diesem Ziel würden viele neue Detailregelungen den Verwaltungsaufwand für Behörden und Landwirte sogar weiter nach oben treiben.
Bei den Förderprogrammen der EU („Zweite Säule“) forderte Frau Rumpf erneut eine klare Schwerpunktsetzung auf Maßnahmen mit überregionaler Bedeutung, die im besonderen EU-Interesse liegen und somit eine EU-Förderung erfordern:
* Agrar- und Umweltmaßnahmen einschließlich Vertragsnaturschutz,
* Ausgleichszahlungen zur Umsetzung von Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie und
* Vertragsklimaschutzmaßnahmen.
Erfreulich sei, dass ihre Initiative zum Vertragsklimaschutz in der Zweiten Säule erfolgreich war, sagte die Ministerin. Jedoch müsse die Möglichkeit einer Anreizkomponente bei Agrarumweltmaßnahmen noch verbessert werden.
Enttäuscht zeigte sich die Landwirtschaftsministerin von der finanziellen Beteiligung der EU an der Zweiten Säule. Mit grundsätzlich 50 Prozent bleibe der Regelungsvorschlag hinter den geltenden Finanzierungsbedingungen zurück. „Es ist unverständlich, dass die EU keine differenzierte Mitfinanzierung vorsieht. Es liegt auf der Hand, dass die EU beispielsweise die Umsetzung von NATURA 2000 oder der Wasserrahmenrichtlinie höher dotieren muss“, sagte sie. Auch der Forderung nach Anerkennung privater Mittel für die Kofinanzierung sei die Kommission nicht entgegengekommen. Dabei unternehme Schleswig-Holstein große Anstrengungen zur Kofinanzierung dieser EU-Gelder, aber mit Blick auf die Bedeutung dieser Maßnahmen zur Lösung überregionaler und zum Teil globaler Probleme sei es gerechtfertigt, diese Maßnahmen zukünftig mit höheren Kofinanzierungssätzen bis zu 90 Prozent auszustatten.
C. Seyfert, C. Conrad
| Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume |