Staatssekretär Eckhard Zirkmann: „Staatsleistungen an Kirchen werden nicht für karitative und kulturelle Leistungen gezahlt“

KIEL. Der Staatssekretär des Kulturministeriums Eckhard Zirkmann wies heute (11. Oktober) noch einmal darauf hin, dass die jährlichen Staatsleistungen an die Kirchen von zurzeit rund 12 Millionen Euro ausschließlich für die Kirchenverwaltung, die Pfarrbesoldung und -versorgung sowie für Bauunterhaltung gezahlt werden. „Die Zuschüsse werden weder für karitative noch für kulturelle Leistungen gewährt“, betonte Zirkmann.

Hinzu komme, dass der seit 1957 bestehende Kirchenvertrag die Staatsleistungen an die Beamtenbesoldung koppele, erläuterte der Staatssekretär. So seie die Zuschüsse von ursprünglich 2,9 Millionen Mark (knapp 1,5 Millionen Euro) nominal auf knapp 12 Millionen Euro gestiegen. Andererseits sinke die Zahl der Kirchenmitglieder ständig. 1950 waren 88 Prozent der Schleswig-Holsteiner in der evangelisch-lutherischen Kirche, 2008 nur noch 53 Prozent.

Der Landesrechnungshof habe, so Zirkmann weiter, die Landesregierung im Jahr 2007 aufgefordert, Verhandlungen mit der Kirche aufzunehmen, um den Schleswig-Holsteinischen Kirchenvertrag den geänderten Bedingungen anzupassen. Bereits im September 2009 habe die damalige Übergangsregierung beschlossen, eine Verhandlungskommission einzusetzen.

Patricia Zimnik |
Ministerium für Bildung und Kultur
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