An einigen Punkten ist die Entwicklung inzwischen weiter, als es der Bericht des Landesbeauftragten abbildet. Das betrifft namentlich das Thema Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention in Schleswig-Holstein. Das Bundeskabinett hat am 3. August den Nationalen Aktionsplan beschlossen. Er beinhaltet neben einer Bestandsaufnahme die behindertenpolitischen Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung in einer Gesamtstrategie. Angesprochen sind alle Ressorts. Die Diskussionsprozesse werden auch in den entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppen geführt. Diese laufende Vernetzung zwischen Bund und Ländern begrüßt die Landesregierung sehr.
Ich darf an dieser Stelle an den Bericht erinnern, mit dem die Landesregierung Im August letzten Jahres über die Umsetzung der UN-Konvention in Schleswig-Holstein vorgelegt hat. Schon darin ist der Inklusionsansatz als Konzept und Programm der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein dargestellt. Beleuchtet werden Handlungsfelder mit Bezug auf alle Lebensbereiche, von Erziehung und Bildung, über Arbeit, Wohnen, Kultur, Sport und Freizeit bis zur Interessenvertretung.
Im vergangenen Monat hat die Landesregierung gemeinsam mit Beteiligten und dem Landesbeauftragten eine Fachtagung durchgeführt: Sie bildete den Auftakt zu einer Veranstaltungsreihe, bei der mit allen Beteiligten gemeinsam ein Aktionsplan zur UN-Konvention erarbeitet wird. Basis sind die Vorgaben der Konvention, ein essentieller Bestandteil ist die intensive Einbindung der Betroffenen. Dieser beteiligungsorientierte Prozess ist ein weiterer Baustein für mehr Inklusion im Land. Das ist gut – ich lade Sie alle zur konstruktiven Mitarbeit ein.“
Christian Kohl |
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit
| Kiel |