Berlin (pte/26.09.2011/10:20) Prepaid-Zahlungsmittel erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Das aus dem starken Wachstum resultierende Marktvolumen des E-Geldes beträgt aktuell 850 Mio. Euro pro Jahr. Der aktuell vorliegende Entwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes könnte das Bezahlen mit dem E-Geld jedoch unattraktiv und umständlich machen, denn er folgt einem radikalen und europaweit einzigartigen Kurs. Erfolgsgeschäft in Gefahr
Aus Sicherheitsgründen greifen Kunden vermehrt zu Prepaid-Zahlungsmitteln. Doch diese Sicherheit ist laut dem Prepaid-Forum Deutschland nun in Gefahr. Das Bundeskriminalamt und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht haben in Berlin einen Entwurf zur Änderung des Geldwäschegesetzes vorgestellt, der eine Identifikationspflicht beinhaltet.
Der Verkäufer müsste sich nach dem neuen Gesetzesentwurf eine Kopie des Ausweises des Käufers machen und diese Daten gut aufheben. Der Aufwand und die Kosten wären dabei jedoch laut Hugo Godschalk, PaySys Consultancy GmbH http://paysys.de , eher abschreckend und würden dazu führen, dass das E-Geld an den derzeitigen 40.000 Verkaufsstellen wie Kioske oder Tankstellen nicht mehr angeboten werden kann. „Die Identifizierung des Käufers ist nicht nur lästig und verzögert den Zahlungsvorgang erheblich, sondern ist auch datenschutzrechtlich kritisch zu sehen“, so Godschalk gegenüber pressetext.
Frage der Verhältnismäßigkeit
Es seien zudem nur 50 Fälle von Geldwäsche im Jahr 2010 nachgewiesen worden. „Da stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der geplanten Maßnahme zur Bekämpfung etwaiger Geldwäsche.“ Das Prepaid-Forum bemüht sich nun um einen neuen Entwurf des Gesetzes, welche das Bezahlen mit dem elektronischen Geld weiterhin attraktiv erscheinen lässt.
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