Er hatte einen großen schwarzen Hund bei sich, der keinen Maulkorb trug. Die 29 Jahre alter Angestellte der Filiale beobachtete, wie der Mann zwei karierte Flanellhemden einsteckte und sich, ohne zu bezahlen, aus dem Geschäft begab. Die Angestellte folgte dem 51jährigen und seinem Hund in die Oldesloer Straße und informierte gleichzeitig die Polizei. Diese konnte den Mann in Höhe der Sparkasse antreffen. Der mitgeführte Hund bellte dabei lautstark und wurde nur durch die Leine zurückgehalten. Die Beamten forderten den Mann auf, seinen Hund anzubinden, dem er auch nachkam. Sie durchsuchten den 51jährigen und fanden beim ihm, in der Lederjacke versteckt, die beiden Hemden. Der Mann wirkte komplett gleichgültig und gab den Diebstahl zu. Da es sich bei seinem mitgeführten Hund um einen „gefährlichen Hund“ nach der Gefahrhundeverordnung handelt, der normalerweise einen Maulkorb tragen muss, wurde auch noch eine Anzeige nach der Gefahrhundeverordnung gefertigt. Der 51jährige bekam die Auflage sich sofort einen Maulkorb zu beschaffen. Bei der Diebstahlshandlung handelt es sich nicht um einen einfachen Ladendiebstahl, sondern um einen so genannten Diebstahl mit Waffen, da der Täter in diesem Fall einen Hund als „Waffe“ dabei gehabt hat.
Polizeidirektion Bad Segeberg