KIEL. Schleswig-Holsteins Justizminister Emil Schmalfuß hat sich für die grundsätzliche Besetzung der großen Jugendkammern bei den Landgerichten mit drei Berufsrichtern ausgesprochen.
Einem entsprechenden Antrag für die Bundesratssitzung am kommenden Freitag hat das Landeskabinett heute (20. September) zugestimmt. Dazu erklärte Schmalfuß: „Die seit vielen Jahren mögliche Reduktion auf zwei statt drei Berufsrichter und zwei Jugendschöffen sollte ersatzlos gestrichen werden. Wir benötigen einen hohen Standard in Strafverfahren vor einer Jugendkammer in der ersten Instanz wie in der Berufungsinstanz. Die Dreierbesetzung dient in besonderem Maße dieser Qualitätssicherung, wenn neben dem Vorsitzenden Richter und dem Beisitzer ein dritter Berufsrichter präsent ist, der sich intensiv den Prozessformalien widmen kann. Dazu zählen etwa Struktur, Schnelligkeit und Gründlichkeit des Verfahrens. In Zeiten steigender Jugendkriminalität trägt die Dreierbesetzung zudem der großen Bedeutung von Jugendverfahren Rechnung“, betonte Schmalfuß.
Oliver Breuer | Ministerium f. Justiz, Gleichstellung u. Integration | Kiel