Um eine dringend notwendige Dauerwohnnutzung für Inselbewohner zu sichern und Spekulanten abzuwehren, sieht der städtebauliche Vertrag eine Mietpreisbindung von 9,80 Euro pro Quadratmeter vor. Außerdem erhalten List und die anderen Gemeinden das Recht, für 70 Prozent der Wohnungen ein so genanntes Belegungsvorschlagsrecht auszuüben, das heißt, die Kommunen können die Mieter für die Wohnungen „aussuchen“.
Sollte sich der Internatsbetrieb entgegen aller Erwartungen nach spätestens fünf Jahren wirtschaftlich als nicht tragfähig erweisen, würde es das Land nach Aussage von Schlie mittragen, dass die Internatseinrichtungen dann so umgebaut werden, dass zusätzlich weitere 200 Wohnungen zur Dauernutzung entstehen, darunter 70 Seniorenwohnungen.
Die Auflagen der Landesplanungsbehörde würden dazu führen, dass einhundert Wohnungen mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gebaut werden müssten. Das garantiert eine Nettokaltmiete von 8,30 Euro pro Quadratmeter. Außerdem erhalten die Sylter Gemeinden ein Belegungsvorschlagsrecht für – je nach Vertragsgestaltung – von 25 bis 35 Jahre. Zusätzlich gibt es in dem Vertrag zwischen dem Investor und der Gemeinde List ein Bündel weiterer rechtlicher Bindungen, die nur diese Nutzung möglich machen.
Darüber hinaus hat sich die konkrete Planung und Ausgestaltung dieser zusätzlichen Wohnbebauung dann verbindlich an der vom Insel-Bauamt in Auftrag gegebenen und vom Land geförderten Wohnungsmarktanalyse zu orientieren, deren Ergebnisse im kommenden Jahr vorliegen sollen. Diese Wohnungsmarktanalyse gibt Aufschluss über den tatsächlichen Wohnungsbedarf auf der Insel, über den Teil der Bevölkerung, der auf bezahlbare Mietwohnungen zum Dauerwohnen angewiesen ist, über die nachfragegerechte Größe und Gestaltung der Wohnungen und über die Instrumente, mit denen das Dauerwohnen abgesichert werden kann.
Die relativ große Zahl der jetzt möglichen Wohnungen für den unwahrscheinlichen Fall eines Scheiterns des Internatsbetriebs machte ein so genanntes Zielabweichungsverfahrens notwendig, weil der Umfang dieses Vorhabens Zielen der Regionalplanung und Landesplanung entgegenstand. Der förmliche Beschluss der Landesplanungsbehörde im Innenministerium über die Zielabweichung wurde den betroffenen Kommunen nach einer eingehenden Erörterung an diesem Freitag bekannt gegeben. Schlie zeigte sich überzeugt, dass die Ersatzplanung nicht verwirklicht werden muss.
Der Minister sieht in dem Abschluss des Zielabweichungsverfahrens die Chance für einen Entwicklungsschub auf der Insel. „Das Projekt wird vor allem den Menschen nutzen, die auf Sylt dauerhaft leben und arbeiten“, sagte Schlie. Staatliche Förderung garantiere ein Dauerwohnen für Sylter, was leider in den vergangenen Jahren mit anderen Maßnahmen nicht hinreichend ermöglichst werden konnte. „Das ist ein wichtiger Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Insel“, sagte Schlie. Die Wohnungsmarktanalyse werde künftig Grundlage aller weiteren Planungen auf der Insel sein.
T. Giebeler | Innenministerium | Kiel |