Unter „Aktivitäten in direkter Bundesverantwortung“ ist aufgezeigt, wie der Bund als Eigentümer von Flächen, Immobilien, Infrastrukturen oder als Bauherr den Klimawandel berücksichtigen will. Dabei geht es zum Beispiel um die Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Gebäuden und Verkehrinfrastrukturen gegenüber Extremereignissen oder die Umgestaltung der Bundesforsten in Richtung stabilerer strukturreicher Mischwälder. Der Bereich „Internationale Verantwortung“ schließlich stellt die Beiträge dar, die Deutschland bei der Gestaltung und Umsetzung der Beschlüsse der UN-Klimakonferenz in Cancún (Mexico), in der Entwicklungszusammenarbeit, durch die Internationale Klimaschutzinitiative, in der Forschungszusammenarbeit sowie durch andere internationale Aktivitäten der Ressorts im Bereich der Anpassung an den Klimawandel leistet. Außerdem werden Bezüge zu den Aktivitäten auf EU-Ebene hergestellt.
Die Bundesregierung hat den heute beschlossenen Aktionsplan zuvor in einer Vielzahl von Veranstaltungen in einem breit angelegten Dialog diskutiert, auch mit den Bundesländern und der Fachöffentlichkeit. Der Aktionsplan unterlegt die in der Deutschen Anpassungsstrategie genannten Ziele mit spezifischen Aktivitäten des Bundes in den kommenden Jahren und zeigt Verknüpfungen mit anderen nationalen Strategieprozessen, etwa der High-Tech-Strategie 2020, der Nationalen Biodiversitätsstrategie oder der Nationale Waldstrategie auf. Die Aktivitäten des Bundes müssen durch Maßnahmen der Länder und der Kommunen ergänzt werden.
Die Bundesregierung plant, bis Ende 2014 einen Bericht zur Evaluierung der Deutschen Anpassungsstrategie und des Aktionsplans sowie Vorschläge zu deren Fortschreibung und Weiterentwicklung vorzulegen.
Der Aktionsplan Anpassung an den Klimawandel sowie weitere Informationen zum Thema unter www.bmu.de/Aktionsplan-Anpassung sowie unter www.anpassung.net
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