Das Bundesumweltministerium und das baden-württembergische Umweltmi-nisterium stellen sich in ihrer Funktion als Atomaufsichtsbehörden vom 4. bis zum 10. September 2011 der erneuten Überprüfung durch eine internationale Expertenkommission. Acht hochrangige Mitarbeiter internationaler Atomauf-sichtsbehörden und drei Mitarbeiter der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) begutachten in diesem Zeitraum die Unterabteilung „Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen“ des Bundesumweltministeriums und die Abteilung „Kernenergieüberwachung, Strahlenschutz“ des Stuttgarter Umweltministeriums. Baden-Württemberg nimmt stellvertretend für die atomrechtlich zuständigen Landesbehörden an der Überprüfung teil. Vertreter der anderen Bundesländer mit Standorten von Kernkraftwerken werden begleitend einbezogen. Die IAEO bietet im Rahmen ihres „International Regulatory Review Service“ (IRRS) die Überprüfung nationaler Atomaufsichtsbehörden als Dienstleistung an. IRRS ist als ein Instrument gegenseitigen Lernens für die nationalen Atomaufsichtsbehörden weltweit zu verstehen, um so insgesamt die Aufsichtsbehörden zu stärken und damit zur nuklearen Sicherheit beizutragen. Innerhalb der EU müssen solche Überprüfungen in Zukunft alle zehn Jahre durchgeführt werden.
Die diesjährige Überprüfung ist eine Folgemission. Bereits vom 7. bis zum 19. September 2008 hat eine erste derartige Begutachtung des Bundesumweltministeriums und der Stuttgarter Landesatomaufsicht stattgefunden. In ihrem Bericht vom November 2008 hat die IAEO beiden Behörden gute Bewertungen gegeben, aber auch Verbesserungspotentiale ausgemacht. Diese bezogen sich insbesondere auf die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesumweltministerium als Bundesaufsicht und den zuständigen atomrechtlichen Landesbehörden. In diesem Jahr wird vorrangig geprüft, inwiefern es gelungen ist, die von den internationalen Experten vorgeschlagenen Verbesserungen umzusetzen. Außerdem wird untersucht, ob die deutschen Behörden mit Blick auf die Ereignisse in Fukushima die notwendigen Konsequenzen hinsichtlich ihrer Aufsichtstätigkeit gezogen haben.
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