Die Verordnung soll Anfang Oktober in Kraft treten. Das Land schließt damit sein seit 2010 geplantes Regelungsvorhaben ab und kommt der Verordnungsverpflichtung entsprechend der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Bund) nach. Die Verordnung regelt die strukturellen und personellen Voraussetzungen für die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen. Die Ausstattung mit Hygienefachpersonal wird dabei durch das Risikoprofil einer Einrichtung bestimmt, das sich nach den Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) richtet. Außerdem müssen die Informationsflüsse über Präventionsmaßnahmen und Infektionsgeschehen sichergestellt werden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist
– Erfassung und Bewertung von entsprechenden Infektionen,
– Erfassung und Bewertung von Erregern mit Resistenzen und Multiresistenzen und
– die Erfassung von Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs.
Die Bewertung muss jeweils zu Konsequenzen für das Hygienemanagement und für das Antibiotika-Verordnungsmanagement führen. „Wir wollen, dass die Zahl der Krankenhausinfektionen mit resistenten Erregern durch bessere Einhaltung von Hygieneregeln und eine sachgerechte Verordnung von Antibiotika gesenkt wird.“, so Garg. Die Fortbildung des Personals ist ebenfalls Bestandteil der Regelinhalte der Verordnung.
Pressestelle Sozialministerim Land SH