BROKDORF/KIEL. Das für die Reaktorsicherheit zuständige Justizministerium hat heute (25. August) die Zustimmung zur Wiederaufnahme des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Brokdorf erteilt. Am 7. August 2011 war das Kernkraftwerk unplanmäßig abgeschaltet worden, nachdem es durch die Auslösung von Schutzschaltern des Maschinentransformators AT01 zu einer automatischen Abschaltung der beiden Maschinentransformatoren AT01 und AT02 gekommen war. Über diese beiden Transformatoren wird die elektrische Leistung des Kernkraftwerks Brokdorf in die 380 kV-Überlandnetze eingespeist. Zur Klärung der Ursachen für die Abschaltung und möglicher Konsequenzen hatte die Atomaufsicht unabhängige Sachverständige sowie Fachleute der Leibniz-Universität Hannover hinzugezogen. Wesentliche Prüfaspekte waren hierbei das auslegungsgemäße Anlagenverhalten bei und nach Abschaltung der Maschinentransformatoren sowie die Auswirkungen der Abschaltung auf andere Komponenten des Kernkraftwerkes. Darüber hinaus wurden die Untersuchungen zur Klärung der Schadensursache am Maschinentransformator AT01 sowie die Zustandsbewertung des von einem anderen Hersteller gebauten Maschinentransformators AT02 und der Eigenbedarfstransformatoren intensiv begleitet.
Die Prüfungen haben ergeben, dass sich das Kernkraftwerk nach Abschaltung der Maschinentransformatoren bestimmungsgemäß verhalten hat, so dass die Störung ohne Eingriffe des Sicherheitssystems beherrscht wurde.
Die Untersuchungen am Maschinentransformator AT01 des Kernkraftwerkes Brokdorf haben einen irreparablen Schaden gezeigt. Der Trafo ist nicht mehr einsetzbar und soll nach Planungen der Betreibergesellschaft im September ausgetauscht werden. Im Rahmen der kompletten Zerlegung des schadhaften Trafos werden weitere Prüfungen vorgenommen, um das genaue Schadensbild zu analysieren. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu dienen, vergleichbare Störungen an Leistungstransformatoren zukünftig zu vermeiden.
Die Betreibergesellschaft hat nach Abschluss ihrer eigenen Untersuchungen am 17. August die Wiederaufnahme des Leistungsbetriebes mit zunächst einem Maschinentransformator bei reduzierter Leistung beantragt. In diesem Zusammenhang waren auch der Zustand des verbliebenen Maschinentransformators AT02 sowie der Eigenbedarfstransformatoren zu bewerten. Die umfangreichen Prüfungen zur Gebrauchsfähigkeit der Eigenbedarfstransformatoren sowie des Maschinentransformators AT02 sind in enger Abstimmung mit den von der Aufsichtsbehörde zugezogenen Experten erfolgt. Die Sachverständigen sind zu dem Ergebnis gelangt, dass der Ausfall eines Transformators durch einen spontan auftretenden Fehler trotz umfangreicher Prüf- und Überwachungsmaßnahmen generell nicht ausgeschlossen werden kann, die Anlage für diesen Fall aber ausgelegt sei. Im Ergebnis sehen die Sachverständigen die Gebrauchsfähigkeit der Eigenbedarfstransformatoren und des Maschinentransformators AT02 als nachgewiesen an. Zur vorsorglichen weiteren Absicherung des Betriebes des Maschinentransformators AT02 werden zusätzlich monatliche Analysen von Ölproben durchgeführt.
Die Atomaufsicht hat unter Berücksichtigung der Sachverständigengutachten und ihrer eigenen Bewertungen im Ergebnis festgestellt, dass gegen den beantragten Leistungsbetrieb des Kernkraftwerkes Brokdorf mit nur einem Maschinentransformator keine sicherheitstechnischen Bedenken bestehen und daher die dafür erforderliche Zustimmung zu erteilen war.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration | Lorentzendamm 35, 24103 Kiel