Verkehrskontrolle „Geschwindigkeits- und Aggressionsdelikte“

Kiel – Im vergangenen Jahr starben in Deutschland über 3.600 Menschen im Straßenverkehr. Nahezu 372.000 Menschen wurden bei Verkehrsunfällen zum Teil schwer verletzt. Die Landespolizei Schleswig-Holstein registrierte im Jahr 2010 über 11.000 Verkehrsunfälle mit Personenschäden. Bei diesen Unfällen wurden 108 Personen getötet und über 14.000 Personen zum Teil schwer verletzt. Unangepasste Geschwindigkeit sowie das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind wie bisher Hauptunfallursachen. Zur weiteren Reduzierung der Verkehrsunfälle und deren Folgen hat sich auch Schleswig-Holstein am 24./25. August 2011 mit einer hohen Kontrolldichte im Rahmen europaweiter Kontrollen beteiligt. Sie führte landesweit mit mobilen und stationären Überwachungsanlagen sowie Handmessgeräten die Kontrollen hinsichtlich Geschwindigkeits- und Aggressionsdelikten durch.

Innerhalb von 24 Stunden wurden fast 9.000 Geschwindigkeitsverstösse mit teilweise erheblichen Überschreitungen festgestellt. So wurde ein Fahrer mit 122 km/h statt der zulässigen 60 km/h gemessen; Ergebnis ist ein Fahrverbot von zwei Monaten, vier Punkten in Flensburg sowie ein Bußgeld von 440,- EUR.

Der Polizeiverkehrsüberwachungsdienst (PVÜD) Neumünster war auf den Autobahnen des Landes präsent und stellte insbesondere im Übergangsbereich der BAB 1 zur B 404 neben zahlreichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auch 28 Verstöße gegen das dort bestehende Überholverbot fest. Des Weiteren wurden durch den PVÜD landesweit noch 57 Verkehrsteilnehmer aus dem Ausland wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen angehalten und angezeigt. Bei ihnen mussten Sicherheitsleistungen erhoben werden.

In verschiedenen Ortschaften wurden in geschwindigkeitsreduzierten Bereichen, insbesondere vor Schulen, Kontrollen mit Handmessgeräten durchgeführt. Zu schnell fahrende Verkehrsteilnehmer wurden direkt nach der Messung angehalten. Dazu ein Beispiel von der Insel Sylt, wo ein Fahrzeugführer direkt vor einer Schule mit einer Geschwindigkeit von 79 km/h statt der zulässigen 30 km/h gemessen wurde. Ihn erwarten jetzt ein einmonatiges Fahrverbot, vier Punkte und ein Bußgeld von 200,- EUR.

In Anbetracht der Tatsache, dass das zu schnelle Fahren eine der Hauptunfallursachen mit verletzten und getöteten Verkehrsteilnehmern darstellt, wird die Landespolizei weiterhin Kontrollen dieser Art durchführen.

Landespolizeiamt Schleswig-Holstein