KIEL. Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf hat beim Bundesverkehrsministerium einen besseren Schutz für die Naturschutzgebiete an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste beantragt. Seit vielen Jahren beklagen die Naturschutzverbände, die im Auftrag des Landes diese Naturschutzgebiete betreuen, dass immer wieder Boote von der Ostsee kommend anlanden. „Die kleinen Naturschutzgebiete sind jedoch die einzigen Uferstrecken an unserer Ostseeküste, an denen noch Seeschwalben und Regenpfeifer auf dem Strand brüten können“, so die Ministerin. Die brütenden Vögel werden durch die Menschen gestört und verlassen ihr Nest, so dass die Brut ungeschützt zurückbleibt. Schon wenige Stunden können zum Ausfall der Brut führen. Das Anlanden ist bereits jetzt verboten. Das Befahren mit kleinen Booten in dem zum Naturschutzgebiet gehörenden in der Regel 200 Meter breiten Ostseestreifen kann das Land selbst jedoch nicht verhindern, weil die Ostsee eine Bundeswasserstraße ist. Deshalb wurde jetzt beim Bundesverkehrsministerium eine entsprechende Befahrensregelung für folgende Naturschutzgebiete beantragt: Holnis, Geltinger Birk, Schwansener See, Bottsand, Sehlendorfer Binnensee, Graswarder, Krummsteert-Sulsdorfer Wiek sowie Grüner Brink. Für die Schleimündung wurde bereits im vergangenen Jahr eine Befahrensregelung beantragt, um Konflikte mit dem wachsenden Bootsverkehr von Port Olpenitz zu vermeiden.
Im Vorfeld hatten mehrere Besprechungen mit den Wassersportlern unter Federführung des Landessportverbandes sowie mit dem Landessportfischerverband zu Anpassungen bei den jetzt beantragten Regelungen geführt und letztlich das gegenseitige Verständnis gefördert. So sind etwa Paddler wegen der erhöhten Gefährdung auf der Ostsee sowie die Erwerbsfischerei von den beantragten Verboten ausgenommen. Sie dürfen auch in Zukunft die kleinen zum jeweiligen Naturschutzgebiet gehörenden Teile der Ostsee befahren, ohne allerdings anzulanden.
„Ich freue mich, dass die Wassersportler und Angler großes Verständnis und Entgegenkommen gezeigt haben. Nur mit gegenseitiger Rücksichtnahme können wir uns langfristig in empfindlichen Naturräumen aufhalten“, so Rumpf abschließend. In den nächsten Monaten wird nun die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes alle Betroffenen anhören, die unterschiedlichen Belange gegeneinander abwägen und dann über die endgültige Befahrensregelung entscheiden.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Gerald Finck, Christiane Conrad
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