Ostholstein – Bereits am Samstag den 20.08.2011, um 08.45 h, kenterte ein mit drei Personen besetztes Angelboot in der Lübecker Bucht, ca. drei bis vier Seemeilen vor Dahme. Die in Seenot geratenen Angler konnten erst zwei bis zweieinhalb Stunden später gerettet werden.
Früh morgens machten sich drei Angler im Alter von 46, 40 und 32 aus Bad Oldesloe mit einem neu erworbenen Angelboot auf zum Angeln. Sie setzten das nur drei Meter lange Boot, das mit einem vier PS starken Außenbordmotor ausgerüstet war, vom Strand aus in das Wasser. Zu diesem Zeitpunkt herrschten westliche ablandige Winde mit Windstärken um 4 Bft. Nachdem sie drei bis vier Seemeilen vom Land entfernt auf die Lübecker Bucht hinausgefahren waren, schwappte aufgrund der dort höheren Wellen immer mehr Wasser in das kleine Boot, so dass das Boot mit den Anglern kenterte. Da die Männer keine Rettungswesten dabei hatten, hielten sie sich in dem 17°C kalten Wasser an dem Boot bzw. Teile der Ausrüstung über Wasser fest. Erst um 11.05 Uhr wurde die erste Person von zwei zufällig vorbeifahrenden Segelyachten entdeckt und gerettet. Da jetzt bekannt wurde, dass noch weitere Personen im Wasser treiben sollen, setzten die Segler eine Seenotmeldung ab. An der anschließenden Suchaktion beteiligten sich die Bundespolizei, die DGzRS und die Wasserschutzpolizei. Eine Schlauchbootbesatzung, die sich ebenfalls in der Nähe aufhielt, konnte kurz darauf den zweiten Angler aus dem Wasser bergen. Durch die Besatzung des Bundespolizeibootes „Rhön“, die sich nur 1 sm entfernt vom Unglücksort befand, wurde um 11.15 h der letzte inzwischen nicht mehr ansprechbare Angler aus dem Wasser geborgen. Zwei der Verunglückten wurden kurz darauf an Land von der DLRG versorgt. Der dritte 46-jährige Angler wurde mit Verdacht auf Unterkühlung in das Universitätsklinikum gebracht und stationär aufgenommen. Keiner der Verunglückten trug zum Unfallzeitpunkt eine Rettungsweste.
Die Wasserschutzpolizei Lübeck-Travemünde prüft jetzt, ob gegen den verantwortlichen Schiffsführer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden kann. In diesem Zusammenhang möchte die Wasserschutzpolizei darauf hinweisen, dass derartige Unfälle keine Ausnahme sind. Nicht selten werden viel zu kleine Boote eingesetzt und zu weit auf die Ostsee gefahren. Oft fehlen den Verantwortlichen Revierkenntnisse und es mangelt an einer entsprechenden Sicherheitsausrüstung. Das Tragen von Rettungswesten ist zwar nicht gesetzlich geregelt, es hätte den 3 Anglern jedoch, nachdem sie über zwei Stunden im Wasser trieben, mehr Sicherheit gegeben und vielleicht wären sie auch früher bemerkt worden.
Wasserschutzpolizei