KIEL. Schleswig-Holsteins Integrationsminister Emil Schmalfuß spricht sich für eine Änderung des Aufenthaltsrechts aus. Notwendig sei ein Aufenthaltstitel für Ausländerinnen und Ausländer, die sich nachhaltig in Deutschland integriert haben. „Schluss mit der Kettenduldung! Wer sich integriert hat, dessen persönlicher Einsatz muss auch durch eine Bleibeperspektive belohnt werden“, sagte der Minister am Montag (22. August) in Kiel. Mit vielen Altfallregelugen haben Bund und Länder es in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, zu bestimmten Zeitpunkten die unverschuldet langjährig Geduldeten in einen legalen Aufenthalt zu überführen. Die 2007 erstmals über § 104 a, b AufenthG in das Ausländerrecht aufgenommene Altfallregelung darf zu Recht als Paradigmenwechsel verstanden werden. Erstmals wurde eine – wenn auch stichtags- gebundene – Bleiberechtsregelung mit vergleichsweise moderaten Erteilungskriterien in das Gesetz aufgenommen. Die Regelung lief Ende 2009 aus. Da zu befürchten war, dass eine Vielzahl zunächst Begünstigter die Verlängerungskriterien insbesondere hinsichtlich der Lebensunterhaltssicherung nicht würde erfüllen können, einigten sich die Innenminister Ende 2009 auf eine Regelung, die eine Verlängerung unter erleichterten Bedingungen ermöglichen sollte. Diese Regelung wird Ende dieses Jahres auslaufen.
„Ich bin davon überzeugt, dass wir eine dauerhafte Regelung im Gesetz brauchen, die diejenigen begünstigt, die sich langjährig hier aufhalten und sich integriert haben. Der neue § 25a AufenthG stellt einen ersten Schritt in diese Richtung dar, begünstigt jedoch vorrangig nur Jugendliche und Heranwachsende. Die neue Regelung soll nicht nur stichtagsungebunden sein; sie stellt zudem eine Honorierung von trotz rechtlich schwieriger Rahmenbedingungen erbrachten Integrationsleistungen in Aussicht“, erklärte Schmalfuß.
Damit wird den Ausländerbehörden (als den entscheidenden Stellen in aufenthaltsrechtlichen Fällen) ein weiteres Instrument an die Hand gegeben werden, um schwierige Konstellationen einer akzeptablen Lösung zuzuführen.
Im Kern geht es darum, eine faktisch vollzogene Integration aufenthaltsrechtlich zu würdigen. Sie wird deutlich durch:
* Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse als Schlüsselqualifikation für die Teilhabe an der Gesellschaft
* Langjährigen Aufenthalt in Deutschland
* Sicherung des Lebensunterhalts durch aktive Teilnahme am Arbeitsmarkt
* Bekenntnis zu Demokratie und bundesdeutscher Gesellschaft als gemeinsame Grundlage des Miteinanders
* Partizipation am sozialen Leben durch bürgerschaftliche Aktivitäten
* Unterstützung der schulischen Integration der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern
Integrationsminister Schmalfuß: „Wer diese Voraussetzungen erfüllt, ist in Deutschland angekommen – unabhängig von seinem bisherigen Aufenthaltsstatus.“
„Wegen dieser Beobachtungen unterstütze ich ferner die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration in ihrer Forderung, auch Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen gemäß § 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 AufenthG zügig Zugang zu integrationsfördernden Angeboten zu gewähren und ihnen einen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs einzuräumen. Einen entsprechenden Beschluss hat auch die 6. Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister/Senatorinnen und Senatoren am 16. und 17. Februar 2011 gefasst“, so Schmalfuß abschließend.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer
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