Münster – Stellungnahme des Präsidenten der Deutschen Hochschule der Polizei zu der Vorabmeldung des Magazins „Spiegel“ vom 14.August 2011 „Verschwendung von Steuergeldern an Polizeihochschule“ und dem Artikel „Lieber Nebenjobs“ im Heft 33/2011
Die in der Vorabmeldung des Spiegel getroffene Aussage „An der von Bund und Ländern finanzierten Deutschen Hochschule der Polizei in Münster sind in großem Stil Steuergelder verschwendet worden“, die unter Verweis auf einen Prüfbericht des Landesrechnungshofes Nordrhein-Westfalen getroffen wird, weise ich entschieden zurück. Zu den Aussagen im Einzelnen nehme ich wie folgt Stellung:
Überkapazität beim Lehrpersonal
Die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) verfügt in 14 Fachgebieten über 29 Stellen für Lehrende: Professoren, Lehrkräfte für besondere Aufgaben aus der Polizeipraxis und wissenschaftliche Mitarbeiter. Die 14 Fachgebiete, die nach Gründung der DHPol eingerichtet worden sind, decken ein breites Spektrum unterschiedlicher wissenschaftlicher und polizeilicher Disziplinen ab, die aufgrund des interdisziplinären Charakters der Aus- und Fortbildung polizeilicher Führungskräfte und der polizeiwissenschaftlichen Forschung zwingend erforderlich sind. Der Landesrechnungshof NRW hat festgestellt, dass die Lehrenden ihre Lehrverpflichtung nicht in vollem Umfang erfüllt haben. Die tatsächliche Dimension ist jedoch aus verschiedenen Gründen (Fehlberechung und Untererfassung) deutlich geringer. Den Lehrenden war die volle Ausschöpfung ihres Lehrdeputats angesichts des noch begrenzten Studien- und Fortbildungsangebots in der Aufbauphase der noch sehr jungen Hochschule nicht möglich. Mit der nun anstehenden Differenzierung und Ausweitung des Studien- und Fortbildungsangebotes wird das Lehrpersonal sein Lehrdeputat vollständig erfüllen. Dies hat die Hochschule – in Übereinstimmung mit seinem Kuratorium – in ihrer Stellungnahme gegenüber dem Landesrechnungshof zum Ausdruck gebracht, und dies ist auch Bestandteil des aktuell erstellten ersten Hochschulentwicklungsplans für die Jahre 2012-2016. Bereits in dem ab Oktober beginnenden neuen Studienjahr wird die Lehrleistung aller Lehrenden deutlich erhöht. Außerdem wird das Fortbildungsprogramm 2012 der DHPol gegenüber 2011 von 50 auf 61 Fortbildungsveranstaltungen erweitert.
Der Präsident der DHPol und der Sprecher der Lehrenden legen Wert auf die Feststellung, dass mit der Nichterfüllung des Lehrdeputats in vollem Umfang keinesfalls eine Nichterfüllung arbeits- bzw. beamtenrechtlicher Verpflichtungen verbunden war. Neben ihrer zweiten Hauptaufgabe, der polizeiwissenschaftlichen Forschung, waren und sind die Lehrenden in der Aufbauphase dieser relativ kleinen Hochschule weit überdurchschnittlich in Angelegenheiten der akademischen Selbstverwaltung eingebunden. Aber auch durch ihre Mitwirkung in polizeilichen Gremien und Angelegenheiten, im europäischen Netzwerk der europäischen Polizeihochschulen und -akademien (CEPOL) sowie durch andere Verpflichtungen und Projekte wurde die nicht abgerufene Lehrleistung ausgeglichen.
Nebentätigkeiten
Die von Lehrpersonal ausgeübten Nebentätigkeiten werden ganz überwiegend im öffentlichen Dienst oder im Interesse der Hochschule (z. B. Erstellung von Fachliteratur) wahrgenommen. Die Darstellung, dass Aufgaben an der Hochschule nicht wahrgenommen worden sind, um Freiräume für Nebentätigkeiten zu gewinnen, ist nicht zutreffend.
„Abwälzung“ von Fortbildungsaufgaben auf externe Referenten Ebenso unzutreffend ist die Aussage, dass Fortbildungsaufgaben der Lehrenden auf externe Referenten „abgewälzt“ worden seien. Fortbildungsseminare der DHPol richten sich ganz überwiegend an Polizeibeamte des höheren Dienstes, die in ihren Funktionen selbst Spezialisten sind. Deshalb ist die Einbindung externer Referenten für wissenschaftliche und praxisbezogene Spezialthemen traditionell ein Qualitätsmerkmal der funktionsbezogenen Fortbildung, wie bereits bei der Vorgängereinrichtung Polizei-Führungsakademie. Die Lehrkräfte der DHPol erfüllen gleichwohl ebenfalls umfänglich Fortbildungsaufgaben. In Bezug auf die Haushaltsansätze für externe Referenten besteht seit Jahren ein strukturelles Defizit, so dass dieser Haushaltstitel regelmäßig aus anderen Titeln gedeckt werden muss. Dies ist nach nordrhein-westfälischem Haushaltsrecht ausdrücklich zugelassen.
Überkapazität bei den Unterkünften
Eine Überkapazität an Unterkünften besteht aus Sicht der DHPol nicht, denn die Unterkünfte sind trotz schwankender Studierendenzahlen zu 80% und mehr belegt. Dies wurde in der Stellungnahme der DHPol gegenüber dem Landesrechnungshof ausführlich begründet. Im Jahre 1998 wurde die Zahl der Unterkünfte nach sorgfältiger Wirtschaftlichkeitsberechnung um 50 Einheiten erhöht, weil regelmäßig Fortbildungsteilnehmer auf die Hotels der Stadt Münster verteilt werden mussten, da die eigenen Unterbringungsmöglichkeiten nicht ausreichten.
Abschließend ist festzustellen, dass sich das Kuratorium der DHPol aus Vertretern der Länder und des Bundes bereits am 31. März und am 4. Mai intensiv mit der Prüfmitteilung des Landesrechnungshofs NRW auseinander gesetzt hat. Soweit nachvollziehbar wird den Empfehlungen des Landesrechnungshofs umfassend Rechnung getragen.
Klaus Neidhardt
Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol)