KIEL. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdienstes, der technischen Hilfsdienste sowie des Katastrophenschutzes sollen nach dem Willen der Landesregierung so schnell wie möglich die Berechtigung zum Führen von schweren Einsatzfahrzeugen bekommen. Wie Innenstaatssekretär Volker Dornquast am Dienstag (9. August) in Kiel sagte, hat das Kabinett die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Die neuen Regelungen sind nach Aussage des Staatssekretärs notwendig für den Erhalt der Einsatzbereitschaft und die Förderung des Ehrenamts. Sie seien so unbürokratisch und so schlank wie möglich.
Nach der künftigen Fahrberechtigungsverordnung des Landes können Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und amtsfreie Gemeinden auf Antrag die Erlaubnisse für das Fahren von Einsatzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen erteilen. Die Antragsteller müssen seit mindestens zwei Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. In einer praktischen Fahrprüfung nach vorangegangener theoretischer Einweisung müssen sie nachgewiesen haben, Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen sicher zu führen. Einweisung, abschließende Prüfungsfahrt und das Ausstellen der Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme übernehmen beispielsweise Feuerwehrleute vor Ort, die dafür bereits die entsprechende Fahrberechtigung haben.
Die neue Fahrberechtigungsverordnung des Landes tritt in Kraft, sobald der Landtag das Fahrberechtigungszuständigkeitsgesetz aufgehoben hat. Es legt derzeit noch fest, welche kommunale Behörde den so genannten Feuerwehrführerschein ausstellen darf. Zusätzlich gibt es noch eine Landesverordnung, die die Voraussetzungen nennt, unter denen der Feuerwehrführerschein erteilt werden kann. Beides, Zuständigkeit und das Verfahren zum Erwerb der Fahrberechtigung, regelt künftig die neue Fahrberechtigungsverordnung des Landes.
Dornquast zeigte sich erleichtert, dass „dieses komplizierte Verfahren“ nun ein Ende habe. Denn inzwischen wurde das Straßenverkehrsgesetz des Bundes geändert. Es stand einer schlanken und pragmatischen Handhabung bislang im Wege. Das ist jetzt anders. Seit Ende Juni können nun die Länder durch eine einfache Rechtsverordnung alle mit dem Erteilen eines Feuerwehrführerscheins im Zusammenhang stehenden Fragen selbst regeln. Das gilt insbesondere für die 7,5-Tonnen-Regelung. Bislang durften die Länder nur Vorschriften für die Ausbildung und Prüfung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen erlassen.
„Für Feuerwehren und Rettungsdienste gibt es jetzt eine Sorge weniger“, sagte Dornquast. Denn im Zuge der Einführung neuer Führerscheinklassen wurde es immer schwieriger, ausreichend Fahrer für die schwereren Einsatzfahrzeuge zu bekommen. Der Führerschein der Klasse B wurde am 1. Januar 1999 mit einer Fahrerlaubnis bis zu 3,5 Tonnen eingeführt. Er löste den Führerschein der alten Klasse 3 ab, deren Inhaber weiterhin Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen lenken dürfen. Da die meisten Einsatzfahrzeuge schwerer als 3,5 Tonnen sind, standen vorwiegend jüngere Leute mit ihren ab 1999 erworbenen Führerscheinen der Klasse B als Fahrer nicht mehr zur Verfügung. Sie hätten zum Steuern der Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen den Führerschein der Klasse C1 erwerben müssen. Das war für viele ehrenamtliche Helfer und Gemeinden zu aufwändig und zu teuer.
Thomas Giebeler | Innenministerium | Kiel |
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