Mehr Eigenverantwortung für Kreise, Städte und Gemeinden Land beschließt Kommunalisierung der Regionalplanung

KIEL. Die Landesregierung will Kreisen, Städten und Gemeinden bei Entscheidungen über die regionale Entwicklung mehr Gestaltungsspielraum und Verantwortung geben. Die Regionalpläne, die für die fünf Planungsräume bislang vom Land in staatlicher Regie aufgestellt wurden, sollen deshalb künftig in den Regionen des Landes erarbeitet, beschlossen und umgesetzt werden. Mit dieser so genannten Kommunalisierung der Regionalplanung setzt die Landesregierung nach den Worten von Innenstaatssekretär Volker Dornquast ihren Kurs zur Stärkung der Kommunen konsequent fort.

Das Kabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am Dienstag (9. August) in Kiel in einem ersten Durchgang beraten. In den kommenden Wochen können die Kommunalen Landesverbände dazu Stellung nehmen. Nach Auffassung der Landesregierung soll das Gesetz am 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen vor, dass sich die Kreise und kreisfreien Städte eines Planungsraums darauf verständigen, wer von ihnen künftig mit der Aufgabe betraut werden soll, den jeweiligen Regionalplan aufzustellen und zu ändern. Der so ausgewählte Kreis oder die kreisfreie Stadt sind gleichzeitig dafür zuständig, das Raumordnungsrecht insgesamt umzusetzen. Zusätzlich sollen sie die Flächennutzungspläne der Kommunen genehmigen, – eine Aufgabe, die derzeit noch im Innenministerium wahrgenommen wird.

In jedem Planungsraum entsteht so eine einzige Stelle, die die regionale Planung leitet und in der weitere Aufgaben der Raumordnung gebündelt werden. „Das Land gibt Aufgaben ab und stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen, ohne dass eine neue bürokratische Verwaltungsebene entsteht“, sagte Dornquast.

Die kommunale Planungshoheit wird nach Auffassung des Staatssekretärs nicht unzulässig eingeschränkt. Denn der Regionalplan kann nur dann als Satzung verabschiedet werden, wenn alle Kreistage und Stadtvertretungen der kreisfreien Städte des jeweiligen Planungsraums zugestimmt haben. Dornquast wies darauf hin, dass die Kommunen eines Planungsraumes an der Erarbeitung eines Regionalplanentwurfs von Anfang an intensiv zu beteiligen seien.

Ein Regionalplan setzt die Ziele der Landesplanung um. Er legt für den jeweiligen Planungsraum fest, welche Flächen wie genutzt werden sollen, beispielsweise als Wohn-, Industrie-, Gewerbe- oder Dienstleistungsgebiete, als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, für Verkehrswege und Leitungen oder als Flächen für Erholung und Freizeit.

Die fünf Planungsräume in Schleswig-Holstein:

Planungsraum I: Schleswig-Holstein Süd mit den Kreisen Pinneberg, Segeberg, Stormarn und Herzogtum Lauenburg.

Planungsraum II: Schleswig-Holstein Ost mit dem Kreis Ostholstein und der kreisfreien Stadt Lübeck.

Planungsraum III: Schleswig-Holstein Mitte mit den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den kreisfreien Städten Kiel und Neumünster.

Planungsraum IV: Schleswig-Holstein Süd-West mit den Kreisen Dithmarschen und Steinburg.

Planungsraum V: Schleswig-Holstein Nord mit den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie der kreisfreien Stadt Flensburg.

 


Thomas Giebeler | Innenministerium | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Telefon