Kiel. Durch Selbstanzeigen im Zusammenhang mit zum Kauf angebotenen Daten-CDs in Schleswig-Holstein können Bund, Land und Gemeinden mit Steuereinnahmen von 103 Millionen Euro rechnen. Nach der vorläufigen Schlussbilanz des Finanzministeriums haben sich seit Februar vergangenen Jahres 626 Steuerhinterzieher freiwillig bei den Finanzbehörden in Schleswig-Holstein gemeldet, um straffrei zu bleiben. Dabei wurden Kapitaleinnahmen in Höhe von 162 Millionen Euro nacherklärt, für die Einkommensteuer zu zahlen ist. Außerdem wurde bisher verschwiegenes Vermögen in Höhe von 79 Millionen Euro angegeben – das ist für die Schenkungs- und Erbschaftssteuer relevant. In einem besonders krassen Fall von Steuerhinterziehung wurde dem Fiskus verschwiegen, dass zu einem Nachlass auch Wertpapierdepots bei drei Schweizer Banken mit einem Volumen von mehr als 6,1 Millionen Euro gehörten. Anfang März 2010 ging dafür die Selbstanzeige beim Finanzamt ein. Gleichzeitig wurden rund 1,5 Millionen Euro überwiesen – das entsprach der zu erwartenden Nachzahlung der Erbschaftssteuer. Doch damit nicht genug: für die hinterzogenen Steuern waren auch noch knapp 568.000 Euro Zinsen zu zahlen, denn der Todesfall, der zu der Erbschaft führte, lag schon zehn Jahre zurück.
Im Falle einer Selbstanzeige eines Steuersünders leiten die Finanzbehörden in der Regel zunächst ein Steuerstrafverfahren ein. Dieses wird dann eingestellt, wenn die ermittelten Nachforderungen beglichen sind und wenn die Überprüfungen ergeben, dass die Selbstanzeige die Bedingungen für eine Strafbefreiung erfüllt. Die Anzeige nur eines Teils der hinterzogenen Steuern reicht nach der im April beschlossenen Verschärfung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes für eine Strafbefreiung nicht mehr aus. „Wer die Selbstanzeige als Brücke zur Steuerehrlichkeit nutzen will, muss alle Karten auf den Tisch legen“, sagte Finanzminister Rainer Wiegard. Die Selbstanzeige mit der Straffreiheit sei für die Bürgerinnen und Bürger auch künftig eine „goldene Brücke“ zurück in die Steuerehrlichkeit. Gleichwohl müsse der durch die Tat verursachte Schaden ersetzt werden.
Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nach der Novellierung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes begrenzt auf Hinterziehungsbeträge von höchstens 50.000 Euro je Tat. Von einer Strafverfolgung kann bei höheren Beträgen seitdem nur dann abgesehen werden, wenn neben der hinterzogenen Steuer und den darauf entfallenen Zinsen ein Geldbetrag in Höhe von fünf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag geleistet wird.
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