Der Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH) bedauert, dass die Kirchen den bereits im Jahre 2005 und 2008 mit der neuen Bäderverordnung bestätigten gemeinsam erarbeiteten Kompromiss zur Sonntagsöffnung in ausgewählten Tourismusorten nicht weiter akzeptieren und die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig aktivieren. „Wir sind enttäuscht, dass die aus unserer Sicht konstruktiven und intensiven Gespräche mit den Vertretern der Kirchen zu keiner gemeinsamen Lösung geführt haben“, so Volker Popp, Vorsitzender des TVSH.