„Aber wir brauchen auch die Unterstützung der jungen Leute und ihrer Eltern“, sagt Annette Eickhölter vom Kinder- und Jugendschutz. Die Regelungen des Jugendschutzgesetzes sind ganz einfach: Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol trinken! Von 16 bis 18 Jahren darf nur Bier, Wein und Sekt getrunken werden. Alles Branntweinhaltige, also auch Alkopops, Mischgetränke und Bowle mit Branntwein, ist erst ab 18 Jahren erlaubt! „Und innerhalb dieser Grenzen sollte man gut auf sich und seine Freunde aufpassen! Vorher vernünftig essen, die eigene Tagesverfassung beachten, auch das gehört zum Feiern!“, betont Eickhölter. Und Kai Soomann vom Ordnungsdienst ergänzt: „Am besten ist, wenn Eltern mit ihren Kindern vor dem Besuch der Travemünder Woche Vereinbarungen treffen, die vernünftig und nachvollziehbar sind, an die man sich dann aber auch halten sollte.“
Vom frühen Abend bis spät in die Nacht sind die Jugendschutzteams unterwegs, die jederzeit angesprochen werden können. Wenn sie betrunkene Jugendliche oder gar Kinder antreffen, werden diese in eine Auffangstation gebracht, wo sie sicher auf die Abholung durch die Eltern warten. Auch wenn die Situation für die Beteiligten nicht immer angenehm ist – es geht letztendlich um die Sicherheit der Jugendlichen. „Deshalb sollten Eltern ihre Kinder auch darauf hinweisen, in diesem Fall sofort richtige Angaben zu ihrer Person zu machen“, so Kai Soomann. Und: „Eltern sollten auch erreichbar sein, wenn ihre minderjährigen Kinder auf die Festmeile ziehen!“
Übrigens: Sollten Erziehungsberechtigte ihre Kinder nicht aus der Auffangstation neben dem Maritim (Fläche des früheren Aqua Top) abholen und müssen die Kinder in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht werden, ist das eine teure Angelegenheit – der Tagessatz liegt bei 300 Euro!
Presseamt Lübeck