In diesem Jahr wurde auch die alle 4 Jahre vorgesehene integrale Leckratenprüfung des Reaktorsicherheitsbehälters erfolgreich durchgeführt. Der Sicherheitsbehälter soll bei Störfällen mit Freisetzung radioaktiver Stoffe innerhalb des Behälters so standhalten, dass eine unzulässige Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung verhindert wird.
Aus aktuellem Anlass (Fukushima, Sicherheitsüberprüfung der Reaktor-Sicherheitskommission des Bundes) hat die Atomaufsicht weiterhin geprüft, ob die Notfalleinrichtungen der Kernkraftwerksbetreiberin auch unter erschwerten Randbedingungen hinreichend wirksam sind. Dabei wurde auch das Notfallschutzkonzept vertieft unter Hinzuziehung von Sachverständigen geprüft. Ziel ist es, die vorhandenen Sicherheitsreserven auch bei Notfallmaßnahmen ständig weiter zu entwickeln. Die weitere Optimierung des Notfallschutzkonzepts wird eine dauerhafte Aufgabe bleiben.
Im Zuge von Sonderprüfungen kam es während der Revision zu zwei Meldepflichtigen Ereignissen, die von der Kernkraftwerksbetreiberin gegenüber der Atomaufsicht ordnungsgemäß angezeigt wurden:
Zum einen wurden bei der Inspektion von Brennelementen sowie der Durchführung von Fallzeitmessungen der Steuerelemente vereinzelte Abweichungen vom spezifizierten Zustand festgestellt. Mit Sonderprüfungen wurden deshalb alle nun für den Einsatz vorgesehenen 193 Brennelemente gesondert inspiziert und vermessen sowie alle 61 Steuerelemente einer speziellen Gängigkeitsprüfung unterzogen. Nach der Beladung des neu konfigurierten Reaktorkerns wurden weitere Fallzeitmessungen der Steuerelemente durchgeführt. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass die Abschaltsicherheit der Anlage gewährleistet ist.
Zum anderen führte die auf Grund eines in einem anderen Kernkraftwerk aufgetretenen Ereignisses veranlasste umfangreiche Überprüfung von Feinsicherungen in Baugruppen leittechnischer Systeme zu einem Austausch nicht spezifikationsgerecht eingesetzter Sicherungen.
Die Revisionsarbeiten wurden von der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht und den von der Behörde hinzugezogenen Sachverständigenorganisationen TÜV NORD, Energie-Systeme Nord, Germanischer Lloyd sowie Bausachverständigen intensiv kontrolliert und überprüft.
Nach Inkrafttreten der jüngsten Atomgesetzänderungen auf Bundesebene wird das Kernkraftwerk Brokdorf noch längstens bis Ende 2021 in Betrieb bleiben. Die beiden anderen schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel werden ihren Leistungsbetrieb nicht wieder aufnehmen.
Dr. Wolf Gehrmann | Ministerium für Justiz | Kiel |