„Wir hoffen, dass der Bundestag unserem Antrag aus dem Rechtsausschuss des Bundesrats folgen wird und auch für die Finanzgerichtsbarkeit die rechtlichen Grundlagen für die gerichtliche Mediation schafft“, so Justizminister Schmalfuß. „Es gibt keine sachlichen Gründe, die Finanzgerichte zukünftig hiervon auszuschließen. Die Länder sollten eigenverantwortlich über die Einführung der Mediation in der Finanzgerichtsbarkeit entscheiden können, wie dies auch für die anderen Gerichtsbarkeiten vorgesehen ist“, forderte der Minister. Schmalfuß verwies auf bereits laufende Projekte bei den Finanzgerichten in Bremen und Rheinland-Pfalz.
In Schleswig-Holstein wird die gerichtliche Mediation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht, an allen vier Landgerichten und bereits an vielen Amtsgerichten wie auch flächendeckend in der Arbeits-, der Verwaltungs- und der Sozialgerichtsbarkeit angeboten. Im Jahr 2010 haben die Gerichte in 1.108 Verfahren eine Mediation durchgeführt und konnten diese in 871 Verfahren, d.h. in über 78 % aller Fälle, mit Erfolg abschließen.
In diesem Herbst sollte die letzte Lücke bei der Finanzgerichtsbarkeit geschlossen werden. „Drei unserer Richterinnen und Richter werden derzeit zu Mediatoren ausgebildet und stehen in den Startlöchern. Wir sehen uns aber durch das geplante Mediationsgesetz hieran gehindert“, erklärt Dr. Birger Brandt, Präsident des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts.
Dr. Wolf Gehrmann | Ministerium für Justiz, Kiel |