Zugleich unterstrich Frau Rumpf die Besonderheiten der eher handwerklichen Fischerei in Nord- und Ostsee. So gebe es hier kaum Überkapazitäten und ein bereits funktionierendes Überwachungssystem. Gerade der Dorsch als „Brotfisch“ der Ostseefischer zeige erfreulicherweise stabile Bestände, die Fischer litten vielmehr unter den niedrigen Preisen als Folge der guten Fänge. „Diesen Besonderheiten muss Rechnung getragen werden, damit unsere kleinen und mittleren Fischereibetriebe dauerhaft weiter existieren können“, sagte die Ministerin. Derzeit bestehe die schleswig-holsteinische Fischereiflotte aus ca. 700 Fischereifahrzeugen, die überwiegend zwischen sechs und 24 Metern lang sind. Die Struktur dieser Flotte beruht in erster Linie auf Familienbetrieben, die in der Nordsee im Wesentlichen dem Krabbenfang und in der Ostsee hauptsächlich dem Dorsch- und Heringsfang nachgehen.
Im Einzelnen forderte Juliane Rumpf mit Blick auf die Kommissionsvorschläge, dass die Verteilung der Gesamtfangmengen nach dem so genannten Prinzip der relativen Stabilität ebenso wie die nationalen Quoten beibehalten werden. Damit lasse sich am ehesten sicherstellen, dass die Mitverantwortung der Mitgliedstaaten für die nachhaltige Fischerei gewahrt bleibe.
Der Vorschlag der EU-Kommission sehe hingen individuelle handelbare Quoten (ITQ) vor. „Damit besteht die Gefahr, dass die Fangrechte sich auf kapitalstarke Fischereiunternehmen konzentrieren. Das bedroht unsere Familienbetriebe und unsere Hafenstandorte. Insbesondere in der Ostsee sollten wir deshalb lieber das bisherige System weiterentwickeln“, so die Fischereiministerin.
Beim Rückwurfproblem sei der Ansatz der EU, Rückwürfe von so genanntem Beifang zu reduzieren, zu begrüßen: „Selbstverständlich muss eine nachhaltige Fischerei die Rückwürfe so weit wie möglich vermeiden.“ Ein totales Rückwurfverbot sei aber kontraproduktiv, da in der Krabbenfischerei ein Großteil der wieder über Bord gegebenen Mengen aus überlebensfähigen kleinen Krabben und Plattfischen besteht. „Hier muss es aus meiner Sicht eine entsprechende Regelung geben, die das berücksichtigt“, erläuterte Juliane Rumpf.
Auch die vorgesehenen verschärften Anlandekontrollen sind aus ihrer Sicht problematisch. „Wenn die EU-Mitgliedstaaten eine Kontrolle der Hafenanlandungen rund um die Uhr gewährleisten müssen, hätte dies für die schleswig-holsteinische Fischereiverwaltung einen erheblichen Mehraufwand und enorme Kostensteigerungen zur Folge. Das entspricht nicht dem Ziel des Bürokratieabbaus“, gab sie zu bedenken.
Auf Ablehnung stößt auch die Überwachung auf den Schiffen. So sollen die Mitgliedstaaten künftig sicherstellen, dass auf den Schiffen eine Ausrüstung vorhanden ist, um alle Verarbeitungsvorgänge vollständig dokumentieren zu können. Im Gespräch sind hier zum Beispiel Kameras. Hier stelle sich die Frage, wer die zu erwartende Fülle an Material auswerten solle, kritisierte Frau Rumpf. Wenn überhaupt, so könne diese Anforderung zunächst nur für große Schiffe gelten.
Schleswig-Holsteins Fischereiministerin kündigte an, sich in den kommenden Monaten weiterhin aktiv in den Diskussionsprozess einbringen zu wollen. Sie setze dabei insbesondere auf die bewährte Kooperation mit den anderen deutschen Küstenländern, um sich auf nationaler und EU-Ebene auch in Zukunft konstruktiv Gehör zu verschaffen.
C. Seyfert, C. Conrad | Ministerium für Landwirtschaft | Kiel |