Urteile für Raubkopierer von drei Jahren und zehn Monaten und drei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung / Einschlägig Vorbestrafte vertrieben jahrelang Produktfälschungen / Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt.
Unterschleißheim, Mühlhausen, 07. Juli 2011. Microsoft begrüßt die Urteile des Landgerichts Mühlhausen, in denen Raubkopierer zu Haftstrafen von drei Jahren und sechs Monaten beziehungsweise drei Jahren und zehn Monaten verurteilt wurden. Die Verurteilten waren mehrfach vorbestraft und hatten jahrelang gefälschte Software über das Internet verkauft. Da auch Microsoft-Produkte gefälscht in Verkehr gebracht worden waren, hatte sich Microsoft als Nebenklägerin am Prozess beteiligt.
Das Verfahren war nach Geständnissen der Angeklagten zwar auf nur einen Anklagepunkt reduziert worden, allerdings erfolgte die Verurteilung wegen 961 Taten gewerbsmäßiger Urheber- und Markenrechtsverletzung sowie anderer Delikte. Allein in diesem Punkt ging es um Verkäufe von gefälschter Software in Höhe von 1,4 Millionen Euro.
„Der Erfolg ist auch auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Ermittlungsbehörden und den Geschädigten zurückzuführen. Wir sind erleichtert, dass die beiden Tatverdächtigen jetzt zur Verantwortung gezogen wurden. Mit dem Verkauf gefälschter Computerprogramme haben sie nicht nur die Hersteller geschädigt, sondern auch Hunderte unschuldige Kunden betrogen“, kommentiert Dr. Swantje Richters, Rechtsanwältin der Microsoft Deutschland GmbH. „Softwarepiraterie ist eine ernstzunehmende Straftat. Das entschlossene Vorgehen der Ermittlungsbehörden und des Gerichts zeigt, dass Wirtschaftskriminalität im Bereich des Urheber- und Markenrechts konsequent verfolgt wird.“ so Richters weiter.
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