Die Kernpunkte der neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung sind:
* feste semesterübergreifende Ausbildungsgruppen
Das bisherige System aus Pflicht- und Wahlmodulen wird aufgehoben. Stattdessen gibt es laufbahnbezogene Ausbildungsgruppen für jedes Fach, jede Fachrichtung und für Pädagogik. Das fördert die Teamarbeit, den direkten fachdidaktischen Austausch und die zentrale Fähigkeit, Gruppenprozesse zu gestalten. Die Gruppengröße soll bei 12 bis 14 Referendaren liegen, damit am Ausbildungstag eine Unterrichtshospitation mit der Gruppe in der Klasse stattfinden kann. Für die individuelle Profilbildung werden den Referendaren darüber hinaus Veranstaltungen im Wahlbereich angeboten.
* Ausbildungsangebote werden regionaler
Die Ausbildung der Referendare wird künftig flexibel in vier Regionen erfolgen. Das sind die Region Nord (Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie Flensburg), die Region Mitte (Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie die Städte Kiel und Neumünster), Region Südwest (Kreise Dithmarschen, Steinburg und Pinneberg) und die Region Südost (Kreise Ostholstein, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg und die Stadt Lübeck). In Pädagogik und den größeren Fächern wird in allen Regionen ausgebildet, in den kleineren Fächern und Fachrichtungen wird in ausgewählten Regionen ausgebildet. In den Regionen gibt es eine kontinuierliche Zusammenarbeit in Form eines „Qualifizierungsdreiecks“ zwischen Studienleiter-Ausbildungslehrkraft-Referendar. Es wird einen Austausch in den Regionen, zwischen den Regionen und dem Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein (IQSH) geben. So kann auch der Fortbildungsbedarf schnell ermittelt werden. Die Aufteilung auf Regionen erspart den Referendaren zugleich Fahrtwege und -kosten.
* mehr Beratungsbesuche durch Studienleiter
Studienleiterinnen und -leiter werden die angehenden Lehrkräfte intensiver beraten, Unterrichtssituationen beobachten und mehr Auswertungsgespräche führen. Das sichert die Verknüpfung zwischen fachdidaktischer Theorie und Unterrichtspraxis. Die Anzahl der Beratungsbesuche steigt von sechs auf zehn, eingeführt werden wieder die Beratungen in Pädagogik.
* Ausbildung an anerkannten Ersatzschulen
Auch staatliche anerkannte Ersatzschulen in freier Trägerschaft können mit Genehmigung des MBK und im Einvernehmen mit dem IQSH Ausbildungsschulen sein. Mit der Zulassung verpflichtet sich die Ersatzschule, die Rechte und Pflichten wahrzunehmen, die sich für eine öffentliche Ausbildungsschule aus der APO ergeben. Das entspricht dem Verfahren in anderen Ländern.
Bildungsminister Dr. Klug: „Wir lösen mit dieser Neufassung eine Zusage des Koalitionsvertrages ein. Wir halten an einem eigenständigen Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte in Ausbildung fest und verbessern die Betreuung der Referendare.“
B. Hinse | Ministerium f. Bildung u. Kultur | Kiel |