Die Bundesanwaltschaft hat am 4. Juli 2011 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Anklage gegen den 21-jährigen kosovarisch-serbischen Staatsangehörigen Arid U. wegen Mordes in zwei Fällen sowie versuchten Mordes in drei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit schwerer und in einem weiteren in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung erhoben (§ 211, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5, § 226 Abs. 1 Nr. 1, § 18, § 22; § 23, § 52, § 53 StGB).
Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, am Nachmittag des 2. März 2011 am Flughafen Frankfurt am Main heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen zwei US-amerikanische Soldaten getötet zu haben. Darüber hinaus soll er versucht haben, drei weitere Angehörige der US-Streitkräfte zu ermorden. Zwei Soldaten verletzte er dabei lebensgefährlich, einer der beiden verlor auf einem Auge das Sehvermögen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen wollte der Angeschuldigte die Soldaten ausschließlich deshalb töten, weil sie Angehörige der US-Streitkräfte im Rahmen des ISAF-Mandats in Afghanistan waren. Die Taten sind Ausdruck einer durch jihadistische Propaganda hervorgerufenen radikal-islamistischen Einstellung, die willkürliche Tötungen von US-Soldaten in der Bundesrepublik Deutschland einschließt. Es handelt sich um schwere staatsgefährdende Gewalttaten von besonderer Bedeutung (§ 120 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a und c GVG).
Die Ermittlungen haben keine Anhaltspunkte für weitere Tatbeteiligte oder eine Einbindung des Angeschuldigten in eine terroristische Vereinigung ergeben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Am Abend des 1. März 2011 stieß der Angeschuldigte im Internet auf ein jihadistisches Propagandavideo über angebliche Vergewaltigungen muslimischer Frauen durch ausländische Soldaten. Dies löste bei ihm am Vormittag des 2. März 2011 den Entschluss aus, am Frankfurter Flughafen möglichst viele US-Soldaten mit dem Einsatzziel Afghanistan zu töten. Die Auswahl seiner Opfer beruhte allein auf deren Zugehörigkeit zu den US-Streitkräften und war damit willkürlich.
Am frühen Nachmittag des Tattages fuhr der Angeschuldigte mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Flughafen und hielt nach möglichen Opfern Ausschau. In seinem Rucksack führte er eine Pistole und ein Messer mit, in einer Bauchtasche neben einem weiteren Messer ein Magazin mit zwölf Patronen und zehn weitere einzelne Patronen. Gegen 14.45 Uhr beobachtete er bei der Gepäckausgabe in der Halle D des Terminals 2 zwei US-amerikanische Soldaten, die mit ihrem Gepäck den Ankunftsbereich verließen. Er folgte ihnen bis zum Ausgang der Halle E, vor dem ein Bus der US-Luftstreitkräfte wartete. Nach und nach erschienen insgesamt 16 US-Soldaten, die ihr Gepäck in dem Bus verstauten. Kurz nach 15 Uhr bat der Angeschuldigte einen der Soldaten um eine Zigarette und fragte ihn unter diesem Vorwand nach dem Einsatzort der Gruppe. Nachdem dieser ihm bestätigt hatte, dass sie Angehörige der US-Luftstreitkräfte und auf dem Weg nach Afghanistan seien, drehte sich der Angeschuldigte um, führte das Magazin verdeckt in seinem Rucksack in die Pistole ein und lud die Waffe durch.
Nachdem er abgewartet hatte, bis die unbewaffneten Soldaten fast vollständig eingestiegen waren, setzte er sein Vorhaben in die Tat um. Er schoss einem 25-jährigen Soldaten, der neben dem Bus stand, aus einer Entfernung von etwa eineinhalb Metern hinterrücks in den Kopf. Der Soldat erlag seinen Verletzungen noch am Tatort. Unmittelbar danach stieg der Angeschuldigte in den Bus und tötete einen 21-jährigen Soldaten auf dem Fahrersitz mit einem Kopfschuss. Mit dem wiederholten Ruf „Allahu Akbar“ („Gott ist groß“) schoss er sodann auf Kopf und Körper zweier im Gang stehender Soldaten im Alter von 21 und 25 Jahren. Deren Leben konnte durch Notoperationen gerettet werden. In Folge der Verletzungen erblindete einer der Soldaten auf einem Auge. Danach zielte der Angeschuldigte aus nächster Nähe auf den Kopf eines 22-jährigen Soldaten, der sich zwischen zwei Sitzreihen geduckt hatte, und betätigte zweimal den Abzug. Da die Pistole Ladehemmung hatte, konnte er allerdings keine weiteren Schüsse abgeben und sein Anschlagsvorhaben nicht fortführen. Verfolgt von einem US-Soldaten flüchtete er aus dem Bus in das Flughafengebäude, wo er von zwei Beamten der Bundespolizei festgenommen wurde.
Auf Antrag der Bundesanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 3. März 2011 Haftbefehl gegen den Angeschuldigten (vgl. Pressemitteilung Nr. 9/2011 vom 4. März 2011). Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)