Konsolidierung

Bundesregierung hält am Konsolidierungskurs fest…

Die Bundesregierung hat in der Kabinettsitzung am 6. Juli 2011 den vom Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble vorgeschlagenen Entwurf für den Bundeshaushalt [Glossar] 2012 und den Finanzplan [Glossar] des Bundes bis 2015 angenommen. Bereits mit ihrem Eckwertebeschluss vom 16. März 2011 hatte die Bundesregierung bekräftigt, dass die Haushaltskonsolidierung ganz oben auf ihrer politischen Agenda steht. Die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts entspricht der konsequenten Fortführung dieses nach der Finanzkrise eingeschlagenen Kurses der wachstumsfreundlichen Defizitreduzierung. Beschlossen wurden auch der Wirtschafts- und der Finanzplan für das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“.Konsolidierung

Bundeshaushalt 2012 und Finanzplan bis 2015

Gegenüber den im März 2011 beschlossenen Haushaltseckwerten gelingt es trotz einer Reihe von zusätzlichen Belastungen mit dem Haushaltsentwurf 2012, die Neuverschuldung noch weiter – auf nunmehr 27,2 Mrd. Euro [Glossar] – abzusenken. Auch in den Folgejahren wird die Nettokreditaufnahme [Glossar] des Bundes weiter kontinuierlich auf 14,7 Mrd. Euro in 2015 zurückgeführt.

Die Unterschiede im Vergleich zu den Haushaltseckwerten ergeben sich in erster Linie aus den Auswirkungen der Energiewende. Diese belasten den Haushalt [Glossar] bereits ab dem Jahr 2012 auf der Einnahmeseite: So werden zum einen die Einnahmen aus der Kernbrennstoffsteuer in allen Jahren um jeweils rund 1 Mrd. Euro geringer ausfallen. Zum anderen werden die Erlöse aus der Veräußerung von CO2-Zertifikaten ab dem nächsten Jahr nun vollständig im Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ vereinnahmt. Auch die mit der Energiewende beschlossene steuerliche Förderung der Gebäudesanierung führt zu Mindereinnahmen, die allerdings erst mittel- und langfristig spürbar zu Buche schlagen werden.

Über die Energiewende hinaus war die deutsche Kapitalbeteiligung am Europäischen Stabilitätsmechanismus im Haushaltsentwurf zu berücksichtigen. Die Finanzminister der Eurozone werden am 11. Juli 2011 den Vertrag zu dessen Einrichtung zeichnen. Der Mechanismus soll als dauerhaftes Kriseninstrument ab 1. Juli 2013 zur Verfügung stehen. Im Falle einer Gefährdung der Finanzstabilität der Eurozone insgesamt ergreift er unter strikten Bedingungen Notmaßnahmen zur Stützung von durch Zahlungsunfähigkeit bedrohten Mitgliedstaaten. Er löst damit die bis 30. Juni 2013 befristete Europäische Finanzstabilisierungsfazilität ab.

Deutschland wird sich am Gesamtbetrag des einzuzahlenden Kapitals in Höhe von 80 Mrd. Euro mit einem Betrag in Höhe von 21,7 Mrd. Euro beteiligen. Hierfür werden in den Jahren 2013 bis 2015 jeweils rund 4,3 Mrd. Euro veranschlagt. Damit sind die ersten drei von insgesamt 5 Raten (2013 bis 2017) im neuen Finanzplan berücksichtigt.

Und: Im Sinne einer vorsichtigen Haushaltsplanung ist für das Jahr 2012 nunmehr darauf verzichtet worden, Einnahmen im Zusammenhang mit der angestrebten Finanzmarkttransaktionsteuer zu veranschlagen.

Unabhängig davon schreitet die Bundesregierung beim Abbau der Neuverschuldung weiter voran. Trotz der vorgesehenen Zusatzbelastungen wird die Neuverschuldung des Bundes in den Jahren 2012 bis 2014 im Vergleich zum bislang geltenden Finanzplan um rund 25 Mrd. Euro unterschritten. Angesichts dieses beachtlichen Erfolgs der Haushalts- und Finanzpolitik [Glossar] der christlich-liberalen Regierung erklärte der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble: „Wenn wir weiter erfolgreich sein und die neue Schuldenregel konsequent einhalten wollen, dürfen wir jetzt nicht grundlegend von dem eingeschlagenen Konsolidierungskurs abweichen. Daran darf es keinen Zweifel geben!“

Mit ihrem Zukunftspaket hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund der neuen Schuldenregel (der so genannten Schuldenbremse) bereits im Sommer des vergangenen Jahres einen wichtigen Grundstein für diese nachhaltige Konsolidierung des Bundeshaushaltes gelegt. Ab dem Jahr 2016, also nach Ende des Anpassungspfades im Rahmen der neuen Schuldenregel, muss das Ziel eines grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts mit einer strukturellen Neuverschuldung von maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes zuverlässig und dauerhaft erreicht sein. Das Thema Konsolidierung wird allein schon durch diese verfassungsrechtliche Vorgabe auch in den nächsten Jahren auf der politischen Tagesordnung bleiben.

Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“

Die Bundesregierung hat mit der am 6. Juni 2011 beschlossenen Energiewende die Weichen dafür gestellt, dass die künftige Energieversorgung Deutschlands aus erneuerbaren Energien gedeckt werden kann. Der Bundeshaushalt und das Sondervermögen „ Energie- und Klimafonds“ werden die im Konzept verankerten Schwerpunkte für den Umbau der Energieversorgung flankieren.

Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“, das sich zurzeit in den parlamentarischen Beratungen befindet, stehen dem Sondervermögen ab dem Jahr 2012 alle Einnahmen aus dem CO2-Emissionshandel zur Verfügung. Damit können neben den bisherigen Aufgaben des Fonds ab dem Jahr 2013 auch etwaige Zuschüsse an stromintensive Unternehmen bis zu einer Höhe von jährlich 500 Mio. Euro zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen finanziert werden. Außerdem sind künftig alle Ausgaben im Rahmen des Regierungsprogramms Elektromobilität zentral aus dem Sondervermögen zu finanzieren.

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Bundesministerium der Finanzen