Schmalfuß betonte, der Atomausstieg werde mit dem Ausstiegsgesetz stufenweise und geordnet eingeleitet sowie das endgültige Atom-Aus für das Jahr 2022 besiegelt. Zentralen, auch schon in der Laufzeitverlängerungsdebatte im Jahre 2010 vorgebrachten, Kritikpunkten und Forderungen der schleswig-holsteinischen Atomaufsicht werde nunmehr Rechnung getragen. „Auch wenn man über das eine oder andere Detail der gesetzlichen Regelungen zur Beendigung der Kernenergienutzung diskutieren kann, begrüße ich dennoch im Ergebnis die im Lichte der Fukushima-Katastrophe erfolgte neuerliche Risikobewertung und Risikoentscheidung der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages nachdrücklich“, so Schmalfuß.
Der Minister erklärte weiter: „Ich werte dieses Ergebnis auch als Erfolg schleswig-holsteinischer Atompolitik. In Übereinstimmung mit Ministerpräsident Carstensen hatte ich nach der Katastrophe von Fukushima wiederholt gefordert, dass die vom Vattenfall-Konzern betriebenen Kernkraftwerke Brunsbüttel und Krümmel nicht wie-der ans Netz gehen und dauerhaft abgeschaltet bleiben sollten. Diese zentrale Forderung wird erfüllt. Nun liegt dazu eine rechtsstaatlich notwendige eindeutige Rechtsgrundlage vor.“
Schmalfuß zeigte sich davon überzeugt, dass diese in der kommenden Woche auch in den Beratungen des Bundesrates auf breite Zustimmung stoßen werde. Zudem sei er davon überzeugt, dass diese atompolitische Entscheidung auch gesellschaftspolitisch auf breite Zustimmung und Akzeptanz stoßen werde. Politik müsse die Sorgen und Ängste der Bevölkerung ernst nehmen und hierauf angemessen und verantwortlich reagieren. Dies sei mit dem Atomausstiegsgesetz jetzt erfolgt, sagte der Minister.
Zentrale Regelungsgehalte des 13. Atomrechtsänderungsgesetzes sind:
* Die mit dem 11. Atomrechtsänderungsgesetz Ende 2010 erfolgte Gewährung zusätzlicher Strommengen und damit die Laufzeitverlängerungen werden zurück genommen.
* Für die sieben ältesten Kernkraftwerke und das Kernkraftwerk Krümmel wird mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar und sofort die Berechtigung zum Leistungsbetrieb erlöschen.
* Die Genehmigungen zum Leistungsbetrieb der drei jüngsten Anlagen erlöschen spätestens im Jahre 2022. Für die übrigen Anlagen erlöschen sie gestaffelt bis spätestens 2015/2017/2019/2021.
Oliver Breuer | Ministerium für Justiz | Kiel |