Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg betonte anlässlich der Gesundheitsministerkonferenz:
„Die hohe Anzahl von Patientinnen und Patienten, die in den vergangenen Wochen an EHEC und HUS erkrankt sind, hat – insbesondere in den norddeutschen Bundesländern – das System der Gesundheitsversorgung vor Herausforderungen gestellt. Das Krankenhauspersonal und die Krankenhausleitungen haben in schwierigen Situationen Außergewöhnliches geleistet und damit die Versorgungssicherheit zu jedem Zeitpunkt sichergestellt. Für die überwiegende Zahl der Kliniken hat sich ein erheblicher Mehraufwand ergeben, der nur teilweise erstattet wird. Ziel muss es sein, schnell Lösungen zu finden, um den Krankenhäusern die angefallenen und nicht ausgeglichenen Kosten zu erstatten.
Die Bundesländer-übergreifende Zusammenarbeit der Krankenhäuser zeigt in der aktuellen EHEC-Krise die Schwächen des derzeitigen Abrechnungssystems mit Hilfe der Fallpauschalen (DRGs). Die Behandlungskosten in dieser besonderen Lage, die beispielsweise durch das Ausleihen von zusätzlichen Personal, Geräten und Verbrauchsmaterial sowie Überstundenvergütungen entstehen, sind durch die DRG-Erlöse nicht abgedeckt, weil sie systemfremd sind. Schleswig-Holstein schlägt eine Prüfung vor, die untersucht, wie ein „Massenanfall“ von Patienten oder Verletzten im DRG-System abgebildet werden kann und wie zukünftig bei vergleichbaren Ereignissen die Defizite von Kliniken ausgeglichen werden können. Leistungssteigerungen aufgrund nicht vorhersehbarer Epidemien, wie z.B. der derzeitige EHEC-Ausbruch, können bei den involvierten Krankenhäusern dazu führen, dass nur ein Teil der tatsächlichen Kosten refinanziert werden.
Zudem muss – unabhängig von der EHEC-Krise – dafür Sorge getragen werden, dass die laufende Anpassung an einen Bundeseinheitlichen Basisfallwert gemäß Krankenhausentgeltgesetz so ausgestaltet wird, dass für alle Bundesländer eine Angleichung an den Bundesdurchschnitt erreicht wird.“
Schleswig-Holstein fordert Kostenträger und Bundesregierung daher auf, zügig gemeinsam Lösungen zu finden, um den Krankenhäusern die EHEC-bedingten Mehraufwendungen zu erstatten. Darüber hinaus plädiert Schleswig-Holstein dafür das Krankenhausentgeltgesetz (KHEntG) so auszugestalten, dass außergewöhnliche, nichtvorhersehbare und behandlungsintensive Situationen wie den derzeitigen EHEC-Ausbruch nicht zu wirtschaftlichen Nachteilen für die Krankenhäuser führen. Ziel ist insbesondere die Krankenhausfinanzierungs-Kalkulationen so weiter zu entwickeln zu lassen, dass
a) eine kostendeckende Behandlung der Patienten auch in Situationen mit erhöhtem Ressourcenverbrauch sichergestellt wird,
b) präventive Isolierungsmaßnahmen und die Labordiagnostik größerer Bevölkerungsgruppen angemessen vergütet werden.
Ziel ist außerdem, zu prüfen, ob die Einrichtung eines Sonderfonds zu Abdeckung der Kosten, die sich nicht oder nur schwer im DRG-System abbilden lassen, sinnvoll sein könnte.
Christian Kohl | Ministerium f. Arbeit, Soziales und Gesundheit | Kiel |