Die Bundesanwaltschaft hat am gestrigen Dienstag (28. Juni 2011) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2011 den 19-jährigen deutschen Staatsangehörigen Harry M. in Neumünster durch Beamte des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein festnehmen lassen. Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in sechs Fällen für die ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamische Bewegung Usbekistan“ und „Islamischer Staat Irak“ um Mitglieder oder Unterstützer geworben zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 5 StGB).
Dem Beschuldigten liegt zur Last, seit Dezember 2010 unter seinem Aliasnamen „Isa al Khattab“ die Internetplattform der „Islamic-Hacker-Union“ betrieben zu haben. Allein von Februar bis April 2011 soll er auf deren Internetseiten mit etwa 70 Text- und Videobeiträgen den gewaltsamen Jihad verherrlicht haben. Zweck seiner Aktivitäten soll es gewesen sein, Besucher der Internetplattform zu radikalisieren und zu ideologisch motivierten Gewalttaten zu verleiten. Mit mindestens sechs Propagandavideos soll er gezielt um Kämpfer und Selbstmordattentäter für die ausländischen terroristischen Vereinigungen „Islamische Bewegung Usbekistan“ und „Islamischer Staat Irak“ geworben haben.
Der Beschuldigte wurde heute Vormittag (29. Juni 2011) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Mit den weiteren Ermittlungen ist das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein beauftragt. Über diese Erklärung hinausgehende Auskünfte können derzeit nicht erteilt werden.
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) - Generalbundesanwaltschaft