Im Rahmen der fünften Vertragsstaatenkonferenz des Rotterdamer Übereinkommens wurde heute Abend (Freitag, 24.Juni) die Liste der Chemikalien erweitert, deren internationaler Handel zukünftig die Zustimmung des Empfängerlandes zum Import voraussetzt. Dem jeweiligen Importland müssen bei diesem so genannten „Prior Informed Consent“–Verfahren zudem Informationen über die Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt bereitgestellt werden, um einen verantwortlichen Umgang sicherzustellen. Diese Regeln des Rotterdamer Übereinkommens gelten jetzt auch für den Handel mit den Chemikalien Endosulfan, Alachlor sowie Aldicarb. Rückstände des weit verbreiteten, giftigen Insektenvernichtungsmittels Endosulfan werden häufig in Lebensmitteln, beispielsweise Kaffee oder Tee, gefunden. Das Unkrautbekämpfungsmittel Alachlor steht im Verdacht, in hohen Dosen krebserregend zu sein und ist sehr giftig für Gewässerorganismen. Aldicarb ist ein sehr giftiges Insektenvernichtungsmittel, das in der EU verboten ist, weil es insbesondere Vögel, Regenwürmer und Insekten gefährdet.
Das Rotterdamer Übereinkommen ist im Jahr 2004 in Kraft getreten. Anhang III des Übereinkommens enthält nunmehr 43 Chemikalien, davon 32 Pflanzensschutzmittel und 11 Industriechemikalien. Die neu aufgenommen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe Alachlor, Aldicarb und Endosulfan unterliegen in der EU bereits Verboten bzw. strengen Beschränkungen. Bislang wurden diese Stoffe weltweit gehandelt und verwendet, ohne dass alle Importländer über die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen informiert wurden oder dem Import zustimmen mussten.
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