Am Freitag und Samstag fertigten die Beamten 57 Strafanzeigen, 22 davon wegen Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen. Dies ist abermals deutlich weniger als im Vorjahr (33) und im Jahr 2009 (65). Bisher registrierte die Polizei keine angezeigte Raubtat. Die Polizeidirektion Kiel bewertet dies als nachhaltigen Erfolg des zu Beginn des Jahres durchgeführten Raubkonzeptes. Umfangreiche Maßnahmen und Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft führten seinerzeit zur Festnahme vieler Täter bis hin zur Untersuchungshaft. Darüber hinaus bekämpft die Direktion, wie in den vergangenen Jahren zur Kieler Woche, die Rohheitsdelikte mit einem besonderen Konzept. In diesem Deliktsbereich auffällig gewordene Jugendliche und Erwachsene erhalten für den Veranstaltungsbereich bis zum nächsten Morgen Platzverweise. Sollten sie mehrmals auffällig werden, droht ihnen ein Aufenthaltsverbot für die gesamte Zeit der Kieler Woche 2011. Am vergangen Wochenende sprachen die Einsatzkräfte unter anderem zur Verhinderung von Straftaten 69 Platzverweise aus. Aufenthaltsverbote musste die Polizei an diesem Wochenende nicht erteilen.
Unter den angezeigten Taten im Bereich der Rohheitsdelikte sind zwei gefährliche Körperverletzungen, die mittels einer Flasche und eines Messer ausgeführt wurden. Am Freitag um 23.45 Uhr kam es in der Straße Kleiner Kuhberg zwischen zwei Jugendlichen zu einem Streit der eskalierte. Nach jetzigem Ermittlungsstand stritten sich die beiden 15 und 16 Jahre alten Kontrahenten und nahmen sich im Verlauf des Streits gegenseitig in den „Schwitzkasten“. Der 15-jährige aus Kiel schlug dann dem 16- Jährigen mit einer Flasche auf den Kopf. Nach jetziger Sachlage erlitt der 16-Jährige dadurch lange Schnittwunden am Kopf und am Ohr. Glücklicherweise befanden sich in der Nähe des Tatortes bereitgestellte Rettungskräfte, die sich um die Erstversorgung des verletzten Jugendlichen kümmerten. Er ist sofort durch einen RTW in ein Krankenhaus eingeliefert und weiter versorgt worden. Den Beschuldigten nahmen die eingesetzten Kräfte kurz nach der Tat fest. Den leicht alkoholisierten 15-Jährigen haben Beamte der Kriminalpolizei vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Der wegen eines Eigentumsdelikts polizeilich in Erscheinung getretene Jugendliche ist mangels Haftgründe in die Obhut der Erziehungsberechtigten übergeben worden. Er wird sich in einem späteren Jugendstrafverfahren für diese Tat zu verantworten haben.
Eine zweite gefährliche Körperverletzung fand am Samstagabend um 23.15 Uhr auf der Veranstaltungsfläche des Prinzengartens statt. Ein offensichtlich türkischstämmiger junger Mann sprach zum wiederholten Mal ein junges Pärchen an und provozierte dieses. Auch in diesem Fall kam es zum Streit, in dessen Verlauf der junge Südländer dem 20-jährigen Gegenüber mit einem Messer in den Oberkörper stach und ihn schwer verletzte. Anschließend flüchtete er mit einer Gruppe weiterer Südländer in unbekannte Richtung. Der 20-Jährige ist durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert worden, Lebensgefahr bestand nicht. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und wird alles daran setzen, den Flüchtigen zu ermitteln. Wer die Tat beobachtet hat oder Angaben zu dem Täter machen kann, wird gebeten sich bei der Kripo unter der Rufnummer 0431/ 160 3333 zu melden oder den Polizeiruf 110 zu wählen.
Wie in den vergangenen neun Jahren waren die Jugendschutzstreifen wieder am Freitag und Samstag im Einsatz. Die gemeinsamen Streifen von Mitarbeitern der Landeshauptstadt Kiel und Jugendsachbearbeitern der Polizei kontrollierten am Freitag- und Samstagabend insgesamt 234 Jugendliche im Veranstaltungsbereich. Mit gezielten Ansprachen warben sie bei Kindern und Jugendlichen für einen alkoholfreien Besuch der Kieler Woche, bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz schritten die Beamten konsequent ein.
Bei den Kontrollen stellten sie insgesamt 56 alkoholisierte Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren fest, darunter zwei stark alkoholisierte. Alkoholisierte Kinder trafen die Streifen erfreulicherweise nicht an. Zwei von 44 kontrollierten Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren waren stark alkoholisiert, die anderen 42 gar nicht. Im Ganzen trafen die Einsatzkräfte erfreulicherweise auf weniger angetrunkene Jugendliche als im Vorjahr. Hinweise zum Jugendschutzgesetz erhalten sie hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/juschg/gesamt.pdf
In 12 Fällen kümmerte sich die Polizei um übermäßig Alkoholisierte. Während die Mehrzahl ihren Weg allein oder mit Unterstützung anderer fortsetzen konnte, kamen zwei Volltrunkene zur Ausnüchterung in das Gewahrsam der Polizei. Sicherlich werden sie im Nachhinein feststellen, dass eine Hotelübernachtung wesentlich günstiger gewesen wäre, als die weniger komfortable Zelle.
Polizeidirektion Kiel