Aktuelle Informationen zu EHEC-Infektionen…

KIEL. In Schleswig-Holstein sind bis heute (07. Juni) 676 bestätigte EHEC-Infektionen und 173 bestätigte HUS-Fälle dem Kompetenzzentrum für das Meldewesen übertragbarer Erkrankungen gemeldet worden (06. Juni: 588 EHEC-Infektionen und 167 HUS-Fälle). Hinweis: Die Meldungen von HUS-Fällen basieren auf den durch Ärzte festgestellten Krankheitssymptomen, die Meldungen von EHEC-Infektionen erfolgt erst nach einem Labornachweis des Erregers. Der Erregernachweis dauert in der Regel zwei Tage. Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Klinik-Entlassungen genesener Patientinnen und Patienten weist das Gesundheitsministerium erneut darauf hin, dass der Erreger durch Schmierinfektion übertragen werden kann. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn Krankheitssymptome bei Betroffenen bereits abgeklungen sind, da der Erreger auch dann noch mehrere Wochen ausgeschieden werden kann. Daher sollten insbesondere enge Kontaktpersonen, die in häuslicher Gemeinschaft mit Erkrankten leben, auf Hygienemaßnahmen achten, insbesondere Händehygiene.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) teilte gestern Abend (6.6.) mit: „Aufgrund des gravierenden Infektionsausbruchs im Mai 2011 wird vom BfR und Robert-Koch-Institut nach wie vor aus vorsorgenden Gründen empfohlen, auf den Verzehr von nicht erhitzten Gemüsesorten, die als Infektionsursache im Verdacht stehen (Tomaten, Salatgurken und Blattsalate) und im Norddeutschen Raum erworben wurden, bis zur Aufklärung der genauen Ausbruchsursache zu verzichten. Bereits geringe Keimmengen reichen für eine Infektion aus, so dass eine Übertragung sehr leicht möglich ist.Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat am Sonntag mitgeteilt, dass Sprossen-Produkte aus einem Gartenbaubetrieb im Landkreis Uelzen in Verdacht stehen, EHEC-Keime verbreitet zu haben. Das Ministerium empfiehlt, derzeit auf den Verzehr von Sprossen zu verzichten.“

Zur Quellensuche teilt das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume heute (7. Juni) mit: Es wurden bisher durch das Landeslabor mehr als 280 unterschiedliche Proben untersucht, alle dabei mit negativem Ergebnis, das heißt alle untersuchten Proben waren frei vom EHEC-Erreger. Die Untersuchungen wurden dabei von Anfang an sehr breit angelegt, so dass insbesondere nach der bekannten Verzehrempfehlung des Robert-Koch-Instituts zwar auch verstärkt Gemüse in den Fokus der Untersuchungen genommen, die Analysen aber auch dann nicht auf diesen Bereich eingeschränkt wurden. Untersucht wurden Milch und Milchprodukte, Salat und Salatmischungen, Fleisch und Geflügel sowie daraus hergestellte Produkte, Saucen, Mayonnaise, Tomaten, Gurken, Zucchini, Kräuter, Kohlrabi, Paprika, Möhren, Sprossen, Kohl, Zwiebeln, Spargel, Spinat, Obst und Desserts. Die Untersuchungen werden laufend fortgesetzt. Aufgrund der Erkenntnisse aus Niedersachsen werden derzeit auch vermehrt Sprossen als Proben genommen und der Untersuchung zugeführt.

Weitere Informationen…

Können enge Kontaktpersonen weiterhin zur Arbeit gehen?

Ja, es sei denn sie arbeiten in folgenden Bereichen
– Lebensmittelbereich
– Medizinischer Bereich in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial
– Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen, in denen überwiegend Kinder oder Jugendliche betreut werden)

Enge Kontaktpersonen sind ansteckungsverdächtig und dürfen in diesen Einrichtungen nicht tätig sein bis der Nachweis negativer Stuhlproben vorliegt. Rechtsgrundlage hierfür sind § 31 und § 34 Infektionsschutzgesetz. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen.

Was müssen Mitschüler und Kinder in Kindertageseinrichtungen beachten?

In der aktuellen Situation sollten die Basishygienemaßnahmen allgemein sehr konsequent befolgt werden. Besonderer Wert ist auf die Händehygiene zu legen, d.h. insbesondere vor dem Essen und nach dem Toilettenbesuch sind die Hände gründlich zu waschen.

Wenn Kinder enge Kontaktpersonen sind, d. h. in einem Haushalt mit einer erkrankten Person leben, dürfen sie Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das jeweils örtlich zuständige Gesundheitsamt regelt das weitere Verfahren im Einzelnen

Weitere Informationen…

Empfehlung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: www.bzga.de

Das Bundesministerium für Gesundheit hat zum Thema EHEC unter der Telefonnummer 01805 – 99 66 01 ein Bürgertelefon eingerichtet. Das Bürgerreferat des Bundesverbraucherministerium ist unter der Rufnummer 030 – 185 29 3377 (werktags 10 bis 17 Uhr) erreichbar. www.bmelv.de

www.ehec.schleswig-holstein.de

Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl
Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel