„Die Erhaltung unseres kulturellen Erbes ist eine Pflicht“, betonte Klug. Daher habe es sich das Land zur Aufgabe gemacht, die Erhaltung wertvoller Werke, Sammlungen und Bestände zu fördern, um sie dauerhaft zu bewahren. Dies sei ein „wichtigen Beitrag zur Erhaltung einzigartigen Kulturgutes für künftige Generationen“.
Ab sofort und bis zum 30. Juni können Anträge auf Förderung gestellt werden, die in erster Linie die langfristige Erhaltung der Objekte zum Ziel haben. Sie sind an folgende Adresse zu richten: Ministerium für Bildung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein; III 524; Postfach 7124; 24171 Kiel. Für Fragen zum Antragsverfahren steht Jan Krüger (Telefon: 0431 988-5868; E-Mail: jan.krueger@mbk.landsh.de ) zur Verfügung. Ein Antragsformular gibt es im Internet unter http://tinyurl.com/3laav8r .
Thomas Schunck | Ministerium für Bildung und Kultur | Kiel |