Die Polizei in Timmendorfer Strand möchte nochmals auf das gemeinsam mit der Gemeinde Timmendorfer Strand entwickelte Konzept für den diesjährigen Himmelfahrtstag/Vatertag am Donnerstag, 2. Juni 2011, hinweisen. Die Gemeinde Timmendorfer Strand hat am 29. April 2011 eine Allgemeinverfügung für den 02. Juni 2011 erlassen.
Dadurch ist das zugriffsbereite Mitführen und Verzehren von alkoholischen Getränken auf den öffentlichen Flächen in Timmendorfer Strand, Strandallee zwischen Herrenbruchstraße und Saunaring, Timmendorfer Platz, Kurpromenade, Kurpark zwischen der Kurpromenade und Strandpromenade, Strandpromenade zwischen der Curschmann-Klinik und der Strandzuwegung gegenüber der Wohldstraße einschließlich des Seebrückenvorplatzes und der Seebrücke sowie an den parallel verlaufenden Strandabschnitten, verboten.
Gastronomiebetriebe sind von dieser Regelung ausgenommen.
Des Weiteren ist es im gesamten Ortsgebiet und am Strand generell verboten übermäßig Alkohol zu konsumieren, laute Musik abzuspielen, zu Grillen und Lagerfeuer abzubrennen. Auch das Zelten ist nicht erlaubt.
Die Beamten werden in diesem Jahr verstärkt am 2. Juni 2011 im Einsatz sein und die Zufahrtsstraßen sowie den genannten Orts- und Strandbereich überwachen. Zudem sind Infoflyer entworfen und gedruckt worden. Diese werden durch die Beamten vorbeugend verteilt.
Im weiteren Focus sind mögliche Ausweichflächen. Die Polizei wird auch das mögliche Geschehen in den Nachbarorten genau beobachten.
Es wird um Verständnis dieser einschränkenden Maßnahme gebeten.
PD Lübeck, Pressestelle