22.05.2011 – 13:07 Uhr, Polizeidirektion Bad Segeberg
Bimöhlen,Krs. Segeberg – Am 21.05.2011 um 16.50 Uhr wurde eine Polizeistreife nach Bimöhlen in den Lerchenweg gebeten, da dort ein Kind auf einem Quad im öffentlichen Straßenverkehr fahren soll. Die Beamten konnten tatsächlich einen 7-jährigen Jungen fahrend auf einem „Kinderquad“ feststellen. Mit dem Jungen wurde die Wohnanschrift aufgesucht. Hier wurde der Sachverhalt dem Vater des Jungen mitgeteilt. Der Vater des Jungen gab an, dass er wusste, dass sein Sohn auf der Straße mit dem Quad unterwegs sei – er habe ihm ja auch die Erlaubnis gegeben. Auf Nachfrage wie schnell denn das Quad sei, gab er an, dass er es nicht genau wisse. Um dies herauszufinden wurde, seitens der Staatsanwaltschaft, eine Sicherstellung des Quad angeordnet. Das Ergebnis steht noch aus. Auf den Vater des 7-jährigen können jetzt einige Unannehmlichkeiten zukommen. Eine Anzeige wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis wäre durchaus denkbar.
Polizeidirektion Bad Segeberg - Pressestelle