KIEL/BERLIN. Fünffacher Erfolg für Schleswig-Holstein in der ersten Antragsrunde des Bund-Länder-Programms für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre: Wie Wissenschaftsminister Jost de Jager mitteilte, hat die aus Vertretern des Bundes und der Länder zusammen gesetzte Jury heute (17. Mai) für fünf von neun Anträgen schleswig-holsteinischer Hochschulen grünes Licht gegeben. „Das ist ein erster, großer Erfolg für unsere Hochschulen. Die Förderung der fünf Konzepte mit insgesamt rund sieben Millionen Euro unterstützt die Anstrengungen unserer Hoch-schulen und macht das Studium in Schleswig-Holstein noch mal deutlich attraktiver“, sagte de Jager.
Die befürworteten Anträge umfassen folgende Schwerpunkte:
Der Antrag der Universität Flensburg für ein „Qualitätskonzept Teaching Deve-lopment“ stellt insbesondere auf die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität im Bereich des auf Lehrämter vorbereitenden Studiums ab. Hierfür sind eine verbesserte Personalausstattung, die Fortbildung Lehrender, erweiterte Einbe-ziehung von Lehrbeauftragten in den Lehrbetrieb und konzeptioneller Weiterent-wicklung des Studiums einschließlich der Einführung eines Tutorenprogramms vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen haben große Bedeutung für substanzielle Ver-besserungen im Bereich der so genannten profilgebenden Vermittlungswissen-schaften. Die Fördersumme liegt bei rund 2,9 Millionen Euro.
Der Förderantrag der Universität zu Lübeck umfasst Maßnahmen zur Verbesserung der didaktischen Fähigkeiten des Lehrpersonals, zur internationalen Orientierung und für Arbeits- und Lernräume für Studierende. Die Förderung wird es der Univer-sität zu Lübeck ermöglichen, das geplante Dozierenden-Service-Center zu realisieren. Beantragte Fördersumme: 971.000 Euro.
Der Verbundantrag „Einstiege ins Studium“ der Universität zu Lübeck und der Fach-hochschule Lübeck zielt darauf, den Einstieg in das Studium in den so genannten MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) zu verbessern, die Abbrecherquote zu senken und den Übergang zwischen den beiden Verbundpartnern, Universität zu Lübeck und Fachhochschule Lübeck, zu erleichtern. Maßnahmen im Bereich der MINT-Fächer sind angesichts des Fachkräfte-mangels auf diesem Berufs-feld von großer Bedeutung und liegen deshalb im besonderen Interesse des Landes. Fördersumme: knapp 1,3 Millionen Euro. Der Antrag der Fachhochschule Kiel „Lehre vielfältig gestalten – qualifizierte Betreuung und innovative Studienmodelle“ zielt im Kern darauf, die mit dem Konzept der Bachelor-/Master-Studiengänge verbundene Kompetenzorientierung durch veränderte Studienorganisation und innovative Studienmodelle zu realisieren. Mit dieser Aufgaben-stellung wird ein Problemfeld bearbeitet, das in Form von Kritik an Überlastung und Verschulung einen der Ausgangspunkte für das Bund-Länder-Programm bildete. Mit dem Antrag werden insbesondere Maßnahmen angestrebt, die sich aus der Stärken-Schwächen-Analyse der Hochschule ergeben. Das Projekt wird mit voraus-sichtlich 1,85 Millionen Euro unterstützt.Der Antrag der Muthesius Kunsthochschule Kiel wird die Vorqualifikation der Studienanfänger verbessern, den Ausbau des Projektstudiums ermöglichen und zur Präsentationsqualität der Studienergebnisse beitragen. Projektstudium und Präsentation sind für die künstlerische Ausrichtung der Hochschule von zentraler Bedeutung, da die künstlerisch-gestalterische Entwicklung der Studierenden wie auch die Auseinandersetzung und Kommunikation mit der Gesellschaft wesentliche Ziele der Lehre bilden. Fördersumme: 415.000 Euro.
Die Anträge wurden von einer Jury begutachtet. Die Entscheidung über die Förderung wird von einem Auswahlgremium getroffen, dem neben den Experten auch Vertreter des Bundes und der Länderseite angehören. Die Förderung soll zum Wintersemester 2011/2012 beginnen. Die in dieser ersten Bewertungsrunde nicht berücksichtigten Hochschulen haben die Möglichkeit, einen Antrag für die zweite Bewilligungsrunde zum 30. September 2011 einzureichen.
Hintergrund des Bund-Länder-Programms ist der „Qualitätspakt Lehre“ als dritte Säule des Hochschulpaktes, der im Juni 2010 beschlossen wurde. Der Bund stellt hierfür bis zum Jahr 2020 rund zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Das jeweilige Sitzland stellt die Gesamtfinanzierung sicher. Die zwischen Bund und Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung sieht vor, dass die Länder grundsätzlich anteilig an den Fördermitteln des Programms teilhaben. Demnach entfallen für die Gesamt-Laufzeit von 2011 bis 2020 rund 50 Millionen Euro auf Schleswig-Holstein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Hochschulen Konzepte entwickeln, die vom Gutachterausschuss befürwortet werden.
Harald Haase | Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr | 24105 Kiel |