Berlin. Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard will den Ländern im Rah-men der Neuregelung des Länderfinanzausgleichs mehr Autonomie auf der Einnahmen und Ausgabenseite einräumen. „Wir sollten den Ländern ein Zuschlagsrecht auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer innerhalb eines definierten Korridors ermöglichen“, sagte Wiegard bei einer Podiumsdiskussion in der Hessischen Landesvertretung am Donnerstag, den 12. Mai 2011, in Berlin. Des Weiteren müsse die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern auf den Prüf-stand gestellt werden: „Ein Länderfinanzausgleich kann deutlich einfacher und transparenter gestaltet werden, wenn der Bund die von ihm gewollten Aufgaben auch selbst bezahlen muss“, so Wiegard.
Die von 2020 an erforderliche Neuregelung sollte nach Ansicht des schleswig-holsteinischen Finanzministers den Ländern mehr Anreize für ein gesamtstaatlich sinnvolles Handeln bieten. „Länder, die durch besondere Anstrengungen ihre Wirtschafts- und ihre Steuerkraft stärken, müssen davon einen größeren Nutzen haben“, forderte Wiegard.
Grundvoraussetzung eines neuen Finanzausgleichssystems ist für Wiegard, dass die Länder die Bedingungen der von 2020 an geltenden Schuldenbremse einhalten kön-nen. Er setzt sich dafür ein, bei Verhandlungen über eine zukünftige Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs auch das Problem der Altschulden anzugehen – beispielsweise über einen Altschuldentilgungsfonds.
Großen Wert legt der Minister darauf, dass ein neuer Finanzausgleich den Zusammenschluss von Bundesländern nicht behindert. Nach der derzeitigen Regelung würden sich beispielsweise die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg im Falle eines Zusammenschlusses finanziell erheblich verschlechtern.
Die drei Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatten den geltenden Länderfinanzausgleich kritisiert. Sie prüfen eine Verfassungsklage dagegen, wollen aber zuvor mit den anderen Ländern sprechen. An diesen Gesprächen werde sich Schleswig-Holstein, das im Jahre 2020 ebenfalls zu den Geberländern gehören wolle, gern beteiligen, so Finanzminister Wiegard. Er riet den Geberländern zu einer ent-spannten Diskussion. Denn auch nach der Umverteilung durch den Länderfinanzaus-gleich habe Hessen im Jahre 2010 noch knapp 200 Euro pro Einwohner mehr zur Ver-fügung gehabt als Schleswig-Holstein. „Bei sechs Millionen Einwohnern hatte Hessen etwa 1,2 Milliarden – im Jahr 2009 sogar mehr als zwei Milliarden Euro – mehr zur Verfügung, um exakt die gleichen Aufgaben zu erfüllen. Da würdet Ihr in Hessen wohl ganz schön dicke Backen machen, wenn Ihr mit zwei Milliarden weniger auskommen müsstet“, sagte Wiegard bei der Podiumsdiskussion.
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