KIEL. Das Landeskabinett hat heute (10.05.) dem Entwurf des „Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und des § 6b Bundeskindergeldgesetze“ zugestimmt. Das Gesetz enthält Landesregelungen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes sowie zur SGB II-Reform. Es soll – abhängig vom parlamentarischen Verfahren – im Juni in Kraft treten, mit Rückwirkung zum 1. Januar. Anspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben Kinder und Jugendliche, die in SGB II-Bezug leben. Ebenfalls leistungsberechtigt sind Kinder nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag- oder Wohngeldempfänger). Mit dem Ausführungsgesetz wird für diese Gruppe auf Landesebene die formale Zuständigkeit – ebenso wie in anderen Bundesländern – den Kreisen und kreisfreien Städten übertragen werden. Antragsteller können aufgrund einer vorläufigen Regelung aber bereits heute Anträge stellen und die entsprechende Unterstützungsleistung beziehen.
Arbeitsminister Dr. Heiner Garg betonte: „Mit dem Ausführungsgesetz schaffen wir einen klaren rechtlichen Rahmen auf Landesebene für die Gruppe der Kinderzuschlags- und Wohngeldempfänger. Mein Dank gilt allen Beteiligten für die zügige Umsetzung. Außerdem treffen wir durch das Gesetz Regelungen zur Verwendung der Bundesmittel: Besonders erfreulich für Schleswig-Holstein ist, dass durch die erzielte Einigung im Vermittlungsausschuss bis Ende 2013 rund 10 Millionen Euro pro Jahr zusätzliche Mittel für Schulsozialarbeit im Land zur Verfügung stehen. Mit dem Ausführungsgesetz treffen wir Regelungen zur Verwendung und Zweckbindung, damit diese Mittel in der Schulsozialarbeit ankommen“.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Christian Kohl
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