Das Landes-Immissionsschutzgesetz hat sich bewährt – kommunaler Regelungsvorbehalt soll künftig dauerhaft gelten…

KIEL. Die Landesregierung hat heute (10. Mai) auf Vorschlag von Umweltministerin Dr. Juliane Rumpf eine Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Mit Inkrafttreten des Landes-Immissionsschutzgesetzes am 31. Januar 2009 waren abweichend vom ansonsten maßgeblichen Bundesrecht insbesondere für den Bereich des so genannten verhaltensbezogenen Immissionsschutzes eigene landesrechtliche Ermächtigungsgrundlagen geschaffen worden, die es den Kommunen in Schleswig-Holstein ermöglichen, örtliche Immissionskonflikte, wie zum Beispiel durch Baulärm in Kurorten oder die Durchführung von Veranstaltungen, durch kommunale Verordnungen vorbeugend zu vermeiden. Die Kommunen können dazu örtliche Verordnungen erlassen, die bestimmte Tätigkeiten zeitlich und örtlich einschränken beziehungsweise wonach bestimmte Tätigkeiten und das Betreiben bestimmter Anlagen vorher anzuzeigen sind. Diese Möglichkeit war zunächst auf drei Jahre befristet.

Eine vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und dem Tourismusverband Schleswig-Holstein durchgeführte Überprüfung hat ergeben, dass es den Wunsch nach einer unbefristeten Regelung im schleswig-holsteinischen Immissionsschutzgesetz gibt. So wurden durch die Kommunen bereits zahlreiche Verordnungen aufgrund der gesetzlichen Möglichkeit erlassen.

Mit dem geplanten Gesetz zur Änderung des Landes-Immissionsschutzgesetzes soll rechtzeitig für die Entfristung der Vorschrift Sorge getragen werden, so dass für die kommenden oder bereits bestehenden Verordnungen der Kommunen eine dauerhafte Rechtsgrundlage geschaffen wird.

Die Gesetzesnovelle wird jetzt dem Landtag zur weiteren Befassung zugeleitet.

Verantwortlich für diesen Pressetext:Christian Seyfert, Christiane Conrad
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | Mercatorstr. 3, 24106 Kiel