Fast 9 Kilometer Einbahnstraßen für Radler in beide Richtung befahrbar:
In den kommenden rund 14 Tagen wird auf weiteren rund 4,5 Kilometer Einbahnstraßen Radfahren das Fahren entgegen der Einbahn(straßen)-Richtung offiziell zugelassen und die entsprechenden Schilder aufgestellt. Das ist jetzt im Bauausschuss seitens des Bereichs Stadtplanung mitgeteilt worden. Mit den bereits vorher bestehenden Zulassungen des Gegenrichtungsradverkehrs in Einbahnstraßen (einschließlich der Fahrradstraße in der östlichen Altstadt sind dies derzeit etwa 4,25 Kilometer) werden künftig rund 75 Prozent aller Einbahnstraßen in der Lübecker Altstadt für Radfahrer in beiden Richtungen „offiziell“ befahrbar sein.
Ausgenommen bleiben weiterhin die Königstraße und einige Wohnstraßen in der Altstadt mit extrem schmalen Fahrbahnen zwischen den (Hoch-) Borden. In der Königstraße, wo Radfahrer immer wieder verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung fahren kann keine offizielle Erlaubnis erteilt werden, weil diese Straße einen starken Bus- und Lieferverkehr aufweist. Zudem ist die Fahrbahn mit lediglich 3,20 Meter zwischen den Bordgerinnen zu schmal.
Um in einer Einbahnstraße das Fahren entgegen der Einbahnstraßenrichtung für Radfahrer zu erlauben, sind die Vorschriften der sogenannten Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu beachten. Darin heißt es: „Beträgt in Einbahnstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h, kann Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden, wenn
a) eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist, ausgenommen an kurzen Engstellen; bei Linienbusverkehr oder bei stärkerem Verkehrs mit Lastkraftwagen muss diese mindestens 3,5 m betragen,
b) die Verkehrsführung im Streckenverlauf sowie an Kreuzungen und Einmündungen übersichtlich ist,
c) für den Radverkehr dort, wo es orts- und verkehrsbezogen erforderlich ist, ein Schutzraum angelegt wird.“
Ende Mai wird ein Faltblatt herausgegeben, in dem über die Neuerung informiert wird. Vorab das Verzeichnis der Einbahnstraßen (abschnitte), die jetzt für Radgegenverkehr freigegeben werden:
Westliche Altstadt
Straße von … bis… Länge (in Metern)
Kl. Altefähre Gr. Altefähre A. d. Untertrave 90
Gr. Altfähre Kl. Burgstr. Kl. Altefähre 60
Hinter der Burg Kl. Burgstr. Gr. Burgstr. 70
Kl. Burgstr. Gr. Altefähre Hinter der Burg 50
Kl. Burgstr. Koberg Gr. Altefähre 100
Engelsgrube Sievers Thorweg Breite Str. 90
Engelsgrube Engelswisch Sievers Thorweg 90
Fischergrube Breite Str. Kupferschmiedestr. 200
Ellerbrook Beckergrube Fischergrube 100
Böttcherstr. Bierspünderstr. Fischergrube 50
Blocksquerstr. Beckergrube Mengstr. 100
Mengstr. Blocksquerstr. Fünfhausen 110
Braunstr. * Lederstr. Schüsselbuden 120
Braunstr. * A. d. Untertrave Lederstr. 75
Fischstr. * Neue Querstr. Gerade Querstr. 80
Fischstr. * Schüsselbuden Neue Querstr. 80
Gerade Querstr. Alfstr. Mengstr. 50
Alfstr. Schüsselbuden Gerade Querstr. 190
Engelswisch Engelsgrube Gr. Altefähre 220
*) Nach Beendigung der Bauarbeiten im Gründungsviertel
Südliche Altstadt
Gr. Petersgrube Kolk An der Obertrave 80
Depenau A. d. Obertrave Kl. Kiesau 150
Lichte Querstr. Hartengrube Dankwartsgrube 90
Effengrube Kl. Bauhof A. d. Obertrave 70
Kleiner Bauhof Effengrube A. d. Obertrave 130
Großer Bauhof Hartengrube Effengrube 60
Fegefeuer Mühlenstr. Domkirchhof 110
Königstr. Aegidienstr. Wahmstr. 100
Aegidienstr. Schildstr. Balauerfohr 170
Schildstr. St.- Annen-Str. Aegidienstr. 130
An der Mauer Krähenstr. Stavenstr. 140
An der Mauer Stavenstr. Mühlenstr. 250
Perg.machergang Schildstr. Mühlenstr. 160
Östliche Altstadt
Kaiserstr. Wakenitzmauer Gr. Burgstr. 50
Wakenitzmauer Rosenpforte Weiter Lohberg 205
Wakenitzmauer Weiter Lohberg Glockengießerstr. 155
Wakenitzmauer Glockengießerstr. Hundestr. 120
Dr.-Julius-Leber-Str. Königstr. Rosengarten 280
An der Mauer Fleischhauerstr. Hüxstr. 105
An der Mauer Krähenstr. Hüxterdamm 75
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Presseamt Lübeck