KIEL. Der in Schleswig-Holstein für Reaktorsicherheit zuständige Justizminister Emil Schmalfuß hat an den Reaktorunfall von Tschernobyl erinnert, der sich heute (26. April) zum 25. Mal jährt. Er wies darauf hin, dass dieser Katastrophe zahlreiche Menschen zum Opfer fielen und dass sich noch immer ein Großteil des radioaktiven Inventars in dem havarierten Reaktor befindet. Der sichere Einschluss dieser strahlenden Gefahr wird noch über viele Jahre hinweg durch einen sog. „Sarkophag“ zu gewährleisten sein. Schmalfuß stellte die schlimmen Ereignisse von Tschernobyl auch in Zusammenhang mit den schweren Störfällen im japanischen Fukushima. „Der Unfall von Tschernobyl wurde vielfach noch auf Versagen des Reaktorpersonals und mangelnde sowjetische Sicherheitstechnik zurückgeführt. Fukushima hat nun gezeigt, dass auch hochentwickelte Industriestaaten beim Bau und Betrieb von Kernkraftwerken an ihre Grenzen stoßen können. Was früher als Restrisiko bezeichnet wurde, muss heute neu bewertet werden“, so der Minister.
Schmalfuß erinnerte daran, dass das Bundesverfassungsgericht schon im Jahre 1978 festgestellt hat, dass dem Bundesgesetzgeber die normative Grundentscheidung für oder gegen die Kernenergie obliegt. Der Gesetzgeber, so die Richter damals, sei in Sachen Kernenergienutzung von Verfassungs wegen gehalten, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Entscheidung aufrechtzuerhalten ist, „wenn die Entscheidungsgrundlage durch neue, im Zeitpunkt des Gesetzeserlasses noch nicht abzusehende Entwicklungen entscheidend in Frage gestellt wird“. Genau an diesem Punkt stehe Deutschland heute, so der Minister. „Deshalb begrüße ich ausdrücklich, dass die Bundesregierung aktuell ihre klare Absicht bekundet hat, den raschen Atomausstieg in Deutschland per Gesetz in die Wege zu leiten. Dabei wird es zunächst darum gehen, konzeptionell veraltete Reaktoren dauerhaft stillzulegen. Die Opfer von Tschernobyl und Fukushima mahnen uns zur inneren Umkehr und zum beschleunigten Umstieg auf erneuerbare Energieträger“, so Schmalfuß abschließend.
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