OH – Süsel – Kesdorf / Entziehung elektrischer Energie ist eine Straftat und nicht ganz ungefährlich

Einen ungewöhnlichen Einsatz hatten die Beamten der

Polizeistation Süsel gestern wahrzunehmen. Sie hatten einen

Durchsuchungsbeschluss vom Amtsgericht vorliegen, um die Wohnung

eines 69-jährigen Rentners zu durchsuchen, da dieser im Verdacht

stand, unerlaubt Strom zu entziehen.

Die Beamten hatten einen Elektromeister hinzugezogen, der sie

begleitete. Gemeinsam wurden folgende Feststellungen getroffen: Der

Rentner hatte ein Loch durch die Wand in den Heizungsraum des

Einfamilienhauses gebohrt. Hier hatte er direkt von einer

Verteilerdose durch ein Stromkabel elektrische Energie abgezogen. Da

der Mann die Verteilerdose direkt angebohrt hatte, war das von ihm

gelegte Stromkabel von außen nicht sichtbar. Erst nach dem Öffnen der

Verteilerdose war das illegal angeschlossene Kabel sichtbar, das zu

dem in seiner Wohnung installierten Sicherungskasten führte. Der von

den Beamten hinzugezogene Fachmann klemmte das illegal gelegte Kabel

ab, das nun als Beweismittel sichergestellt wurde.

 

Aufgefallen war dem Vermieter der Vorgang, da er wusste, dass der

Rentner gar keinen Strom mehr bezieht. Trotzdem liefen in seiner

Wohnung diverse elektrische Geräte, die von außen zu sehen waren.

 

Der Vermieter hatte bereits vor einem halben Jahr ein illegal

verlegtes Kabel durchtrennt. Schon damals hatte der jetzige

Tatverdächtige Strom aus einer leer stehenden Wohnung entzogen.

 

Insgesamt ist ein Schaden von mehr als 1.200 Euro entstanden.

 

Die Polizei weist darauf hin, dass die Installation solcher

Konstruktionen lebensgefährlich sein kann. Ferner handelt es sich um

eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder

Geldstrafe geahndet werden kann.

 

Polizeidirektion Lübeck