DBV und FN hatten anlässlich eines vom tierschutzpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dieter Stier, mitinitiierten Schaubrennens am 21. März in einem Berliner Gestüt gemeinsam erklärt, dass Brandzeichen als Kennzeichnung für Pferde auch unter dem Gesichtspunkt des Tierschutzes eine geeignete Kennzeichnungsform seien. Fohlen verhielten sich nach einem kurzen Augenblick des Schrecks unmittelbar danach wieder normal. Die Chips hätten den Nachteil, dass es für Laien kaum möglich sei, die Daten ohne entsprechendes Lesegerät zu lesen. Auch werde von den Pferdezuchtverbänden und den Reitern befürchtet, dass es möglich sein könnte, die Chips umzuprogrammieren oder von außen unbrauchbar zu machen. Eine fälschungssichere Methode zur Identifizierung des Pferdes sei dagegen das Brandzeichen.
Unabhängig davon, dass die Veranstalter mit dem Schaubrennen gegen ein ausdrückliches Verbot des Veterinäramtes Charlottenburg-Wilmersdorf verstoßen haben, sind laut bpt-Präsident Götz die angeführten Argumente für den Schenkelbrand und damit gegen die Akzeptanz des Transponders als Alternative zum Schenkelbrand aus folgenden Gründen nicht haltbar:
– Eine bis in die Unterhaut gehende Verbrennung mit bleibenden
Narben ist nach allgemeiner biologischer und medizinischer
Definition eine Schmerzen und Schaden verursachende
Gewebezerstörung. „Die Behauptung, der Brand verursache keine
größeren Schmerzen, weil die Tiere sich nach kurzem Schrecken
ruhig verhielten, macht deutlich, dass man sich nicht ernsthaft
mit der Schmerzempfindung von Tieren auseinandersetzen will.
Tiere leiden still und sind auf unsere Obhut angewiesen,“ so
Götz.
– Die Annahme, dass der Transponder im Gegensatz zum Brand
gefälscht werden kann, ist unzutreffend, da die Chips der
Transponder nicht programmierbar und folglich auch nicht „von
außen umprogrammierbar“ sind. Das System der
Transponder-Identifizierung von Einzeltieren hat sich im
Hundewesen und im Pferde-Rennsport seit Jahren bewährt –
Fälschungen über eine Umprogrammierung der Transponder sind
nicht bekannt;
– Der Vorwurf, Laien könnten ohne Lesegerät das Pferd nicht
identifizieren, ist haltlos, da jedes Pferd anhand seines
Equidenpasses identifiziert werden kann. Obgleich DBV und FN
suggerieren, der Brand sei eine „fälschungssichere Methode zur
Identifizierung des Pferdes“, muss bei Identitätsunstimmigkeiten
die Identifikation – gleichgültig ob mit oder ohne Brand –
ohnehin mittels Lesegerät erfolgen. Der Brand ist eben keine
Identifizierung des einzelnen Pferdes, sondern nur ein Zeichen
seiner Zugehörigkeit zu einem Zuchtverband.
„Die Argumente von DBV und FN können die objektive Feststellung, dass durch einen Transponder der „vernünftige Grund“ für den Schenkelbrand bei Pferden entfällt, eindeutig nicht widerlegen,“ erklärt Götz. „Wir fordern deshalb wiederholt mit Nachdruck, dass bei der geplanten Neufassung des Tierschutzgesetzes die für den Schenkelbrand enthaltene Ausnahmegenehmigung gestrichen wird.“
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e. V