Deutscher Tierschutzbund e.V.

Tierschutz im Bundesrat: Wer will Käfighühnerqual beenden?

Heute steht das Thema „Verbot der Kleingruppenkäfige für Legehennen“ erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Initiatoren des Antrages, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, fordern die Bundesregierung auf, der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen und ein Verbot der Haltung von Legehennen in so genannten Kleingruppen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festzuschreiben. Der Deutsche Tierschutzbund unterstützt die Initiative, der nun auch das Land Bremen offiziell beigetreten ist. Scharfe Kritik gibt es in Richtung der Geflügelindustrie, die bei einem Verbot unbegründete und exorbitant hohe Ausgleichszahlungen verlangen will.Deutscher Tierschutzbund e.V.

 

„Wir begrüßen die Länderinitiative außerordentlich. Das millionenfache Hühnerelend muss beendet werden. Das Verbot muss jetzt kommen. Anderenfalls befürchten wir, dass die Geflügelindustrie noch schnell Baugenehmigungen forciert, um danach auch für diese Anlagen Bestandsschutz zu beanspruchen. Diese Tricksereien kennen wir schon, die gilt es zu verhindern“, so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. Gleichzeitig erhöht der Verband auch den Druck in Richtung Bundesregierung: „Frau Aigner hat einen Verordnungsentwurf angekündigt. Ihr Wort gilt, auf Zeit darf nicht gespielt werden.“

 

Die neuerliche Debatte über ein Verbot der Käfige für Legehennen wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Normenkontrollklage des Landes Rheinland-Pfalz möglich. Das BVG erklärte die derzeit gültige Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung/ Kapitel Legehennen, in der die Kleingruppenkäfige und damit nur ein DIN-A4-Blatt Platz pro Tier erlaubt sind, für verfassungswidrig. Der Deutsche Tierschutzbund kritisierte die neuen Käfigsysteme von Beginn als nicht tiergerecht. Führende Wissenschaftler bestätigen das.

 

Ein Hohn sind für den Deutschen Tierschutzbund Pläne des Deutschen Bauernverbandes und auch der Geflügelindustrie, lange Bestandsschutzfristen für bestehende Käfiganlagen und zudem Schadensersatzzahlungen im Falle eines Verbots zu verlangen. „Der niedersächsische Geflügelverband denkt an 300 Millionen Euro Schadenersatzforderungen im Verbotsfall. Das ist nicht nur scheinheilig, sondern geradezu unverfroren“, kritisiert Apel. „Am Tag, als der Bundesrat 2006 die Käfige mit Mehrheit einführte, hat die rheinland-pfälzische Landesregierung die Normenkontrollklage angekündigt. Jeder, der die Käfige gebaut hat, wusste, dass dies in einem rechtlich unsicheren Raum passiert.

 

Unabhängig von der Entscheidung für ein Verbot der Kleingruppenkäfige gilt es, den bereits beschlossenen Tierschutz-TÜV umzusetzen. Mit dem Tierschutz-TÜV, der sowohl Haltungssysteme als auch Transport- und Schlachteinrichtungen umfasst, soll sichergestellt werden, dass nur noch auf Tiergerechtheit geprüfte Einrichtungen in den Verkehr gebracht werden.

 

Deutscher Tierschutzbund e.V.